Gründung eines Betriebsrats

Betriebsrat gründen

Für den Arbeitnehmer alleine ist es oft schwierig, sich gegen Unternehmensentscheidungen zu wehren oder seine Wünsche beim Arbeitgeber durchzusetzen. Deswegen ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) genau geregelt, ab welcher Unternehmensgröße ein Betriebsrat gegründet werden kann. Denn nur mit Betriebsrat haben Arbeitnehmer eine „laute Stimme“, die gehört wird.

Vorurteile gegen die Gründung eines Betriebsrats

Die Idee, einen Betriebsrat zu gründen,  erfordert von den einzelnen Arbeitnehmern auch Mut.  Denn eins will man als Mitarbeiter auf gar keinen Fall: Den eigenen Arbeitsplatz oder das berufliche Weiterkommen gefährden. Von den Arbeitgebern werden deshalb gerne bei dem Vorschlag zur Betriebsratsgründung klassische Vorurteile ins Spiel gebracht und damit Ängste geschürt.


Beispiele hierfür sind:

  • Betriebsräte gefährden die Konkurrenzfähigkeit unserer Firma
  • Betriebsräte verursachen hohe Kosten
  • Wir haben ein gutes Betriebsklima, wozu einen Betriebsrat gründen?

Doch diese Argumente sind widerlegbar, denn nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Universität Hannover steigern Betriebsräte die Leistungsfähigkeit von Betrieben. Das Arbeitsklima kann sich nachweislich bessern, was eine der wichtigsten Voraussetzungen für gute Arbeits- und Produktionsergebnisse ist.
In der Relation dazu sind die Kosten für die Weiterbildung und Arbeit eines Betriebsrats eher geringfügig.

In Firmen mit guten Betriebsklima fördert die Gründung eines Betriebsrats das Klima, da hier die Rechtssicherheit der Mitarbeiter noch untermauert wird.

Haben Sie Fragen zur Gründung eines Betriebsrats – unsere juristische Hotline hilft Ihnen gerne weiter unter

08841-6112-71