Betriebsverfassung

Wann ist das Betriebsverfassungsgesetz entstanden?

Am 14. November 1952 trat das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Kraft. Es resultiert aus dem Weimarer Betriebsrätegesetzes  und regelt die umfangreichen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Im Jahre 1972 wurde das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend novelliert. Bei der Überarbeitung wurde auch insbesondere die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert.

Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz?

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt unter anderem in den Allgemeinen Vorschriften in § 1 -Errichtung von Betriebsräten, in § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber, § 3 Abweichende Regelungen, in § 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe, § 5 Arbeitnehmer.

Geregelt werden im BetrVG auch die Betriebsratswahl, die Amtszeit des Betriebsrats , die Geschäftsführung des Betriebsrats, Betriebsversammlung sowie die Rechte der Interessenvertretungen Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Auch die Aufgaben und Rechte eines Gesamtbetriebsrates und Konzernbetriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz zu finden.

Das gesamte Betriebsverfassungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/

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