Alles rund ums Seminar
Wie groß ist das Seminarangebot?Das ifb möchte seinen Kunden passgenaue Lösungen bieten. Im Jahr 2010 werden deshalb über 240 verschiedene Themen und rund 1.600 Seminartermine an 75 über ganz Deutschland verteilten Standorten durchgeführt. Somit ist es fast immer möglich, das persönliche Wunsch-Seminar bundesweit zum passenden Zeitpunkt am idealen Standort zu buchen.
ifb-Seminarteilnehmer sollen sich rundum wohlfühlen. Aus diesem Grund wird jedes unserer Seminare von einer besonders engagierten Seminarleitung betreut. Die Seminarleitung sorgt für einen möglichst reibungslosen organisatorischen Ablauf und Verlauf des Seminars. Sie ist Ansprechpartner für die Teilnehmer, das Hotel und den Referenten. Unsere Seminarleitungen werden auch oft als gute Seele des Seminars bezeichnet. Sie haben stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Teilnehmer, sie unterstützen und fördern den Gruppenzusammenhalt.
Alle Referenten, die für das ifb ein Seminar abhalten, haben auf ihrem Fachgebiet eine besonders große praktische Erfahrung. Dabei nutzen sie die neuesten Lehrmethoden, sie vermitteln mit Begeisterung und Einfühlungsvermögen praxisnahes Wissen. Dies sorgt für eine lebendige Lernatmosphäre auch bei vermeintlich „trockenen“ Themen. Derzeit sind über 400 qualifizierte Referenten aus den verschiedensten Fachgebieten für das ifb im Einsatz, darunter auch rund 100 Arbeitsrichter aller Instanzen.
Wir wollen die beiden entscheidenden Sichtweisen vermitteln: Richtersicht und Anwaltssicht. Der Vorteil liegt auf der Hand: So lernen ifb-Teilnehmer verschiedene juristische Perspektiven kennen und gewinnen deutlich mehr Sicherheit für den betrieblichen Alltag.
Seit über 15 Jahren schulen wir unsere Referenten in themenbezogenen methodisch-didaktischen Workshops. So gewährleisten wir eine lebendige Lernatmosphäre, modernste Schulungsmethoden und erwachsenengerechtes Lernen.
Die Teilnehmer erhalten am Vorabend von der Seminarleitung eine Orientierung über den Seminarablauf. Dabei haben sie auch die Möglichkeit, sich kennen zu lernen um am nächsten Tag entspannt und ohne Verzögerung in den Unterricht einsteigen zu können. Aus diesen Gründen sollten auch Teilnehmer, die nicht im Hotel übernachten ("Heimschläfer") am Begrüßungsabend teilnehmen. Dieser ist übrigens auch offizieller Teil des Seminars.
Wir achten darauf, dass an einem Seminar nicht mehr als 18 Teilnehmer beteiligt sind. Es gibt etliche Spezialthemen, wo wir sogar nur maximal 12 bzw. 16 Personen zulassen. Im Jahr 2009 lag die durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Seminar bei etwa 13 Personen. Das ist ein wichtiges Kriterium, welches einen optimalen Lernerfolg gewährleistet.
Ausgewählte Termine einzelner Seminare, deren Durchführung auf der Kippe steht, bewerben wir kurzfristig im Internet zu besonders attraktiven Preisen. Als Abonnent des ifb-Newsletters verpasst man hier keine Gelegenheit.
Mit unseren Kollegenrabatten können ifb-Seminarbesucher eine Menge Geld sparen. Melden Sie einfach zwei oder mehrere Teilnehmer aus Ihrem Betriebsratsgremium zu einem Seminarthema an und profitieren Sie von attraktiven Kollegenrabatten. Mehr Infos: bitte hier klicken!
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie jedoch als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.
Das ist von Seminar zu Seminar verschieden. Grundsätzlich bieten wir aber zu jedem Seminarthema ein eigenes Skript an, das sich in den Seminarunterlagen befindet, die die Teilnehmer vor Ort erhalten. In einigen Fällen werden die Skripte zusätzlich über das „mein ifb“-Postfach für dort registrierte Personen zur Verfügung gestellt. Außerdem werden bei sehr vielen Themen auch Bücher sowie Software zur Verfügung gestellt, wie etwa Gesetzessammlungen, Handbücher und juristische Kommentare.
Bei Seminaren mit Kinderbetreuung werden Ihre Kinder während der Seminarzeiten im Hotel betreut. Die Betreuung ist für Sie kostenfrei. Die anfallenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung können Sie gerne bei uns erfragen.
Unsere Seminare starten 9 Uhr, 13:30 Uhr und 18 Uhr. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Seminars, für das Sie sich interessieren. Dort sind die individuellen Zeiten exakt aufgelistet.
Die Pausenzeiten werden individuell gehandhabt. Allen Seminaren ist gleich, dass am Vormittag zwei Pausen abgehalten werden, von denen eine etwas kürzer ist sowie am Nachmittag eine weitere Pause. Die Mittagspause findet im Normalfall von 12:30 Uhr bis 14 Uhr statt.
Jeder Teilnehmer erhält einige Zeit nach Seminarende von der Seminarleitung per Post eine kleine Auswahl an schönen Erinnerungsfotos zugeschickt. „mein ifb“-Teilnehmer, die bei „mein ifb“ registriert sind, können darüber hinaus viele weitere Fotos vom Seminar im Internet sehen. Für die Teilnahme an „mein ifb“ ist lediglich eine kostenfreie Online-Registrierung nötig.
Auf jeder unserer mehrtägigen Veranstaltungen wird von der ifb-Seminarleitung am Abend nach dem Seminarende ein Begleitprogramm angeboten, das auch Rahmenprogramm genannt wird. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Das Begleitprogramm hat den Zweck, einen guten Rahmen für einen interessanten und anregenden Meinungsaustausch der Teilnehmer zu schaffen. Erfahrungsgemäß ist dafür während der Seminarzeit am Tag leider nur wenig Platz, so dass wir dafür zusätzlich auch am Abend eine Gelegenheit anbieten wollen. Natürlich soll das Begleitprogramm auch für ein geselliges Miteinander sorgen.
Der Betriebsrat muss bei der Auswahl des Schulungsortes den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Kosten beachten. Das bedeutet, dass er den Arbeitgeber nicht mit unverhältnismäßig hohen Reisekosten belasten soll, wenn dies nicht notwendig ist. Ortsnahe Schulungen sind deshalb grundsätzlich vorzuziehen, wenn ein Besuch dieser Seminare möglich ist.
Allerdings ist häufig auch die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds an einen entfernteren Ort gerechtfertigt, wenn das gewünschte Seminar nicht in Ortsnähe angeboten wird oder dort bereits ausgebucht ist. Ebenso kann ein bereits genehmigter Urlaub des Betriebsratsmitglieds dem Besuch eines ortsnahen Seminartermins entgegenstehen (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01).
Dem Betriebsrat ist es im übrigen nicht zuzumuten längere Zeit auf einen ortsnahen Termin zu warten (LAG Hamm vom 17.10.2003 – 10 TaBV 83/03). Die Rechtsprechung geht hier von einem Zeitraum von maximal drei Monaten aus (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01).
Aber selbstverständlich.





