Seminare

Arbeitsrecht Teil II
Einfach wichtig: Basiswissen zur Kündigung
Was kann der Betriebsrat bei einer Kündigung ausrichten? In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird diese brisante Frage immer wichtiger. Deshalb stehen im Seminar „Arbeitsrecht II“ Kündigung und Kündigungsschutz voll und ganz im Mittelpunkt. Der Arbeitgeber darf bei Kündigungen nicht frei schalten und walten. Hier hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wort mitzureden. Anhörung, Widerspruch oder Arbeitsgericht — wir zeigen Ihnen, wie Sie bei geplanten Kündigungen schnell und richtig handeln. Und: Damit Sie wissen, worauf es bei einem Kündigungsschutzprozess wirklich ankommt, besuchen wir im Rahmen dieses Seminars eine Verhandlung am Arbeitsgericht.
Fakten
Termin   Beginn / Ende   Dauer
11.06. - 15.06.2012   Mo.18:00 Uhr - Fr.12:00 Uhr
  3,5 Tag(e)
Ort   Hotel   Seminarnummer
Dresden   Holiday Inn Dresden   20-219A
 
Preis
ab 990 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 1190 €, 2. TN 1090 €, 3. TN 990 €
* weitere Informationen zum Kollegenrabatt
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel

Hotelpreise 2012:
Einzelzimmer / Vollpension: 119.58 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 40.34 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich)
 
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX.
Inhalt
    • Grundwissen zur Kündigung
      • Wann liegt überhaupt eine „Kündigung“ vor?
      • Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
      • Wer darf eine Kündigung aussprechen?
      • Wann wird eine Kündigung wirksam?
    • Kündigung unter der Lupe
      • Ordentliche Kündigung
      • Berechnung der Kündigungsfrist
      • Außerordentliche Kündigung
      • Wichtige Kündigungsgründe
      • Wann muss abgemahnt werden?
      • Kündigung bei Verdacht
      • Änderungskündigung
    • Kündigungsschutzgesetz
      • Wer hat Kündigungsschutz?
      • Wovor schützt das KSchG genau?
    • Zusätzlicher Schutz bestimmter Arbeitnehmer
      • Betriebsräte und andere Interessenvertreter
      • Eltern
      • Schwerbehinderte Menschen
      • Auszubildende
    • Rechte des BR bei Kündigungen
      • Anhörungspflicht bei jeder Kündigung
      • Widerspruchsrecht
      • Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
    • Verfahren vor dem Arbeitsgericht
      • Aufbau der Arbeitsgerichte
      • Kündigungsschutzverfahren
    • Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung

Nutzen
Hacken
Hacken
    • Wir machen Sie mit Ihren Beteiligungsrechten in Kündigungsfragen vertraut und sagen Ihnen, wie ein Prozess vor dem Arbeitsgericht abläuft.
    • Hier bekommen Sie wichtiges Praxiswissen, das Ihnen hilft, erfolgreich gegen ungerechtfertigte Kündigungen vorzugehen.
    • Sie wissen, worauf es bei einem Kündigungsschutzprozess wirklich ankommt und können den Kollegen hier hilfreich zur Seite stehen.
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Warum sollte der Betriebsrat das Thema Arbeitsrecht regelmäßig auffrischen?
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Ralf K.
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