Seminare

Außertarifliche Angestellte: Auch das ist Betriebsrats-Sache!
Von Arbeitszeit bis Zulagen: Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten
Außertarifliche Angestellte — was einst ein Privileg war, ist heute oft mit vielen Nachteilen verbunden: Finanziellen Vorteilen steht meist die Verpflichtung zu überdurchschnittlichem Engagement und Mehrarbeit gegenüber. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Sonderstellung von AT-Angestellten sind Sie als Betriebsrat hier also ganz besonders gefordert.

In diesem praxisnahen Seminar vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zum Thema Außertarifliche Angestellte. Sie erfahren, wie Sie bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mitwirken und Ihre Beteiligungsrechte bei Regelungen zu Vergütung und Arbeitszeitgestaltung kompetent ausüben können.
Fakten
Termin   Beginn / Ende   Dauer
15.10. - 19.10.2012   Mo.18:00 Uhr - Fr.12:00 Uhr
  3,5 Tag(e)
Ort   Hotel   Seminarnummer
Lübeck   Scandic Hotel Lübeck   25-203A
 
Preis
ab 990 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 1190 €, 2. TN 1090 €, 3. TN 990 €
* weitere Informationen zum Kollegenrabatt
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel

Hotelpreise 2012:
Einzelzimmer / Vollpension: 127.70 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 43.30 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich)
 
Schulungsanspruch
Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Inhalt
    • AT-Angestellte und Leitende Angestellte: Das sind die Unterschiede
      • Was ist ein „Außertariflicher Angestellter“?
      • Abgrenzung zum Leitenden Angestellten
      • Kriterien der Zuordnung
    • Arbeitsvertragliche Besonderheiten bei AT-Angestellten
      • Gehalt, Zulagen und Prämien
      • Vergütung bei Mehrarbeit
      • Urlaub und Überstunden
      • Arbeitszeitregelungen
    • AT-Angestellte: Diese Rechte hat der Betriebsrat
      • Einstellung und Eingruppierung
      • Versetzung und Umgruppierung
      • Beförderung zum Außertariflichen Angestellten
      • Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten
      • Gehaltserhöhungen
      • Anspruch auf Anpassung des AT-Vertrags zur Erhaltung des AT-Status
      • Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
      • Änderung übertariflicher Vertragsbestandteile
      • Gleichbehandlungsgrundsatz
      • Betriebliche Bildungsmaßnahmen
      • Kündigung, Aufhebungsvertrag
    • Tarifvertragsänderungen: Welche Auswirkungen hat das auf AT-Angestellte?
    • Wichtiger Kernpunkt: Betriebsvereinbarung zur Vergütung von AT-Angestellten
      • Wesentliche Grundsätze
      • Stellenbewertung
      • Gehaltsgruppenregelung und Leistungszulagen

Nutzen
Hacken
Hacken
    • Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub oder Vergütung: Hier erfahren Sie alles über die Besonderheiten für Außertarifliche Angestellte.
    • Anhand konkreter Beispiele zeigen wir Ihnen, welchen Einfluss tarifvertragliche Regelungen auf die Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten haben.
    • Hier lernen Sie, wie Sie eine korrekte Betriebsvereinbarung zur Vergütung Außertariflicher Angestellter erstellen.
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Teilnehmerstimme

Eva K.
Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
Außertarifliche Angestellte: Auch das ist Betriebsrats-Sache!
November 2010 - Traben-Trabach

"Was versteht man unter einem "Außertariflichen Angestellten"? Welche Bestimmungen und Besonderheiten gelten und müsste..." mehr lesen

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