Seminare
Betrieblicher Arbeitsschutz — auch eine wichtige Aufgabe für die Schwerbehindertenvertretung!
Schutzvorschriften kennen — Barrierefreiheit schaffen — Integration ermöglichen
Der betriebliche Arbeitsschutz ist auch Sache der Schwerbehindertenvertretung — nicht umsonst haben Sie als Schwerbehindertenvertreter ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses. Die Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter und der Arbeitsschutz verfolgen beide dasselbe Ziel: Die Arbeit gesundheitsgerecht zu gestalten. Dabei sollten spezielle Gefahren für schwerbehinderte Beschäftigte besonders berücksichtigt werden. Sie müssen erkannt, thematisiert und beseitigt werden.
In diesem Seminar geben wir Ihnen viele Tipps und Anregungen, wie Sie aktiv zum Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb beitragen können und konkrete Maßnahmen zugunsten behinderter Kollegen auf den Weg bringen.
In diesem Seminar geben wir Ihnen viele Tipps und Anregungen, wie Sie aktiv zum Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb beitragen können und konkrete Maßnahmen zugunsten behinderter Kollegen auf den Weg bringen.
Fakten
| Termin | Beginn / Ende | Dauer | ||||
| 25.09. - 28.09.2012 |
Di.18:00 Uhr -
Fr.12:00 Uhr |
2,5 Tag(e) | ||||
| Ort | Hotel | Seminarnummer | ||||
| Köln | Mercure Hotel Köln Junkersdorf Am Stadion | 60-452A | ||||
| Preis | ||||||
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ab 790 €, ab dem 2. Teilnehmer* ** 1. TN 890 €, 2. TN 790 € * weitere Informationen zum Kollegenrabatt ** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel Hotelpreise 2012: Einzelzimmer / Vollpension: 126.00 € pro Tag Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 43.00 € pro Tag (Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich) |
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| Schulungsanspruch | ||||||
| Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt. | ||||||
Inhalt
- Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb — auch für Schwerbehinderte
- Was heißt Arbeitsschutz und wo ist er gesetzlich geregelt?
- Parallelen zur Schwerbehindertenarbeit
- Die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes
- In der Pflicht: Der Arbeitgeber und die Führungskräfte
- Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Fachliche Unterstützung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Nahe am Geschehen: Sicherheitsbeauftragte
- Ihre Überwachungspflicht als Schwerbehindertenvertreter
- Zentrales Instrument: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Bildung und Zusammensetzung
- Wie und was arbeitet der ASA?
- Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung
- Primäres Ziel der Schwerbehindertenvertretung: Kollegen schützen, Arbeitsbedingungen verbessern
- Maßgebliche Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzanalyse und Gefährdungsbeurteilung
- Besonderes Augenmerk: Individuelle Anforderungen aufgrund behinderungsbedingter Einschränkungen
- Wirkungsvolle Schutz- und Präventionsmaßnahmen
Nutzen
- Sie kennen Ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz und können Ihre Beteiligungsrechte voll nutzen.
- Ob Betriebsarzt oder Sicherheitsbeauftragte: Sie wissen, wo es Schnittstellen für eine zielgerichtete und sinnvolle Zusammenarbeit gibt.
- Die Arbeit und ihre Bedingungen müssen dem Menschen angepasst werden, nicht umgekehrt. Mit unserem Seminar bringen wir Sie diesem Ziel der Schwerbehindertenvertretung einen großen Schritt näher.
Buchungsservice
Teilnehmerstimme
Elisabeth W.
Goodyear Dunlop Tires Germany
Betrieblicher Arbeitsschutz — auch eine wichtige Aufgabe für die Schwerbehindertenvertretung!
Juni 2011 - Fulda
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