Seminare
Betriebsrat und Auszubildende
Jungen Menschen die Zukunft sichern
Ausbildungsbedarf, Einstellung von Auszubildenden oder Ausbildungspläne: In Sachen Berufsausbildung hat der Betriebsrat eine ganze Menge zu sagen. In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte über Ihre Aufgaben und Möglichkeiten rund um die Berufsausbildung in Ihrem Betrieb.
Damit Sie sich kompetent für die Interessen der Auszubildenden einsetzen können, machen wir Sie mit deren ganz speziellen Rechten vertraut. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung effektiv unterstützen. So können Sie dafür sorgen, dass die Qualität der Ausbildung stimmt und den Auszubildenden den Start ins Berufsleben erleichtern.
Damit Sie sich kompetent für die Interessen der Auszubildenden einsetzen können, machen wir Sie mit deren ganz speziellen Rechten vertraut. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung effektiv unterstützen. So können Sie dafür sorgen, dass die Qualität der Ausbildung stimmt und den Auszubildenden den Start ins Berufsleben erleichtern.
Fakten
| Termin | Beginn / Ende | Dauer | ||||
| 18.09. - 21.09.2012 |
Di.18:00 Uhr -
Fr.12:00 Uhr |
2,5 Tag(e) | ||||
| Ort | Hotel | Seminarnummer | ||||
| Dortmund | Pullman Hotel Dortmund | 12-622A | ||||
| Preis | ||||||
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ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* ** 1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 € * weitere Informationen zum Kollegenrabatt ** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel Hotelpreise 2012: Einzelzimmer / Vollpension: 129.00 € pro Tag Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 46.00 € pro Tag (Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich) |
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| Schulungsanspruch | ||||||
| Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gem. gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG. | ||||||
Inhalt
- Aufgaben des BR bei der Berufsausbildung
- Begriff des Auszubildenden
- Ermittlung des Ausbildungsbedarfs
- Auswahl der Auszubildenden
- Ausbildungspläne
- Bestellung von Ausbildern
- Organisation der Ausbildung
- Berufsausbildungsverträge
- Mindestinhalt von Berufsausbildungsverträgen
- Unzulässige Vereinbarungen
- Rechte und Pflichten der Auszubildenden
- Probezeit
- Ausbildungsdauer — Verkürzung und Verlängerung
- Arbeitszeit und Freistellung
- Urlaub, Ausbildungsvergütung
- Verhaltenspflichten während der Berufsausbildung
- Haftung des Auszubildenden
- Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
- Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Beendigung durch Kündigung
- Beendigung durch Abschluss der Ausbildung
- Inhalt eines Ausbildungszeugnisses
- Beteiligungsrechte des BR bei der Übernahme von Auszubildenden
- Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG
- Vermeidung externer Neueinstellungen nach § 99 BetrVG
- BR und JAV
- Einleitung der JAV-Wahl
- Zusammenarbeit bei der Betreuung Auszubildender
- Einladung zu Sitzungen und Besprechungen
- Teilnahme an Abstimmungen
Nutzen
- Sie kennen Ihre Handlungsmöglichkeiten in Sachen Berufsausbildung und wissen, wie Sie sich für Auszubildende stark machen können.
- Sie sind mit arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit Auszubildenden vertraut und sorgen dafür, dass die Rechte junger Kollegen Beachtung finden.
- Sie wissen, wie Sie gemeinsam mit der JAV die Interessen von Auszubildenden erfolgreich vertreten.
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