Seminare
Betriebsvereinbarung statt Tarifvertrag — Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Betriebe ohne Tarifvertrag — Hier sind Betriebsräte besonders gefragt
Tariflos heißt noch lange nicht rechtlos! Auch in Betrieben ohne Tarifbindung kann der Arbeitgeber nicht frei schalten und walten. Ob Entgeltregelungen, Arbeitszeiten oder Urlaub: Engagierte Betriebsräte können gerade in tariflosen Betrieben eine ganze Menge bewirken.
In diesem praxisnahen Seminar bekommen Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Sie erfahren, welche tarifvertraglichen Bestimmungen sich auch auf tariflose Betriebe auswirken. Und: Wir zeigen Ihnen wichtige betriebliche Regelungen, die Sie zusätzlich zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen vereinbaren sollten. So sorgen Sie dafür, dass auch ohne Tarifvertrag keine Willkür in Ihrem Betrieb herrscht.
In diesem praxisnahen Seminar bekommen Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Sie erfahren, welche tarifvertraglichen Bestimmungen sich auch auf tariflose Betriebe auswirken. Und: Wir zeigen Ihnen wichtige betriebliche Regelungen, die Sie zusätzlich zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen vereinbaren sollten. So sorgen Sie dafür, dass auch ohne Tarifvertrag keine Willkür in Ihrem Betrieb herrscht.
Fakten
| Termin | Beginn / Ende | Dauer | ||||
| 10.09. - 14.09.2012 |
Mo.18:00 Uhr -
Fr.12:00 Uhr |
3,5 Tag(e) | ||||
| Ort | Hotel | Seminarnummer | ||||
| Garmisch-Partenkirchen | Dorint Sporthotel | 26-804A | ||||
| Preis | ||||||
|
ab 990 €, ab dem 3. Teilnehmer* ** 1. TN 1190 €, 2. TN 1090 €, 3. TN 990 € * weitere Informationen zum Kollegenrabatt ** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel Hotelpreise 2012: Einzelzimmer / Vollpension: 131.62 € pro Tag Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 42.02 € pro Tag (Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich) |
||||||
| Schulungsanspruch | ||||||
| Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen. | ||||||
Inhalt
- Keine Tarifbindung?! So wirken sich Tarifverträge auf tariflose Betriebe aus
- Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Betrieben
- Folgen einer Einbeziehung von Tarifverträgen
- Vorrang von Tarifvertrag und tarifüblichen Regelungen
- Handlungsspielräume des Betriebsrats bei Betrieben ohne Tarifbindung
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Arbeitszeit und Lohn
- Arbeitsverträge und Einzelfallabweichungen
- Gesamtzusage und betriebliche Übung
- Übernahme von Tarifverträgen durch Betriebsvereinbarung
- Wichtige Gestaltungsinstrumente: Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Besondere Bedeutung bei Betrieben ohne Tarifvertrag
- Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Was ist unter einer „Verschlechternden Betriebsvereinbarung“ zu verstehen?
- Achtung: Sperrwirkung von Tarifverträgen beachten!
- Wenn die Tarifbindung endet: Auswirkungen auf den Betrieb
- Gelten Tarifverträge weiter?
- Alle Folgen von Verbandsaustritt, Verbandswechsel, OT-Mitgliedschaft
- Praxis-Check: Auf diese Punkte kommt es bei Betriebsvereinbarungen wirklich an!
Nutzen
- Mit praktischen Beispielen zeigen wir Ihnen, welche Einflussmöglichkeiten Sie auf Arbeitszeit, Entgeltgestaltung und diverse andere Arbeitsbedingungen haben.
- Sie können beurteilen, ob und wie tarifvertragliche Änderungen sich auf Ihren Betrieb auswirken.
- Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine wirksame Betriebsvereinbarung unter Beachtung des Tarifvorrangs abschließen.
Buchungsservice












