Seminare
Gesamtbetriebsrat: Vertiefungsworkshop und Ideenbörse
Stark aufgestellt: Optimale Aufgabenverteilung zwischen Gesamtbetriebsrat, Betriebsrat und Konzernbetriebsrat
Gesamtbetriebsrat oder Betriebsrat oder Konzernbetriebsrat? Wer ist eigentlich zuständig? Diese Frage taucht immer wieder im Betriebsratsalltag auf. Nur wenn die Zuständigkeiten klar geregelt sind, ist erfolgreiche Betriebsratsarbeit möglich. In diesem Spezial-Seminar erfahren Sie, wie Sie für eine effektive Aufgabenverteilung sorgen können.
Interessenausgleich, Sozialplan oder Umstrukturierungsmaßnahmen — unsere Referenten geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie gerade bei richtungweisenden Themen die Arbeit von Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat gezielt aufeinander abstimmen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Zusammenarbeit der Gremien optimieren. Denn: Nur gemeinsam können Sie die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten.
Interessenausgleich, Sozialplan oder Umstrukturierungsmaßnahmen — unsere Referenten geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie gerade bei richtungweisenden Themen die Arbeit von Gesamtbetriebsrat und Betriebsrat gezielt aufeinander abstimmen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Zusammenarbeit der Gremien optimieren. Denn: Nur gemeinsam können Sie die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten.
Fakten
| Termin | Beginn / Ende | Dauer | ||||
| 11.07. - 13.07.2012 |
Mi.13:30 Uhr -
Fr.12:00 Uhr |
2 Tag(e) | ||||
| Ort | Hotel | Seminarnummer | ||||
| Frankfurt | Novotel Frankfurt City | 16-222A | ||||
| Preis | ||||||
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ab 590 €, ab dem 3. Teilnehmer* ** 1. TN 790 €, 2. TN 690 €, 3. TN 590 € * weitere Informationen zum Kollegenrabatt ** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel Hotelpreise 2012: Einzelzimmer / Vollpension: 134.00 € pro Tag Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 51.00 € pro Tag (Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich) |
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| Schulungsanspruch | ||||||
| Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen. | ||||||
Inhalt
- Gesamtbetriebsrat oder Betriebsrat — wer ist zuständig?
- Besonderheiten der Zuständigkeitsabgrenzung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung
- Vor- und Nachteile der Beauftragung des Gesamtbetriebsrats durch einzelne Betriebsräte gemäß § 50 Abs. 2 BetrVG
- Taktische Aufgabenverteilung im Rahmen der Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite - insbesondere bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- Kommunikation und Entscheidungsfindung innerhalb des Gesamtbetriebsrats unter Berücksichtigung der Interessen der jeweiligen Einzelbetriebe
- Abgrenzung der Zuständigkeiten Konzernbetriebsrat — Gesamtbetriebsrat — Betriebsrat
- Besonderheiten der Zuständigkeitsabgrenzung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung
- Vor- und Nachteile der Beauftragung des Konzernbetriebsrats durch einzelne (Gesamt-)Betriebsräte gemäß § 58 Abs. 2 BetrVG
- Taktische Aufgabenverteilung im Rahmen der Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite insbesondere bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- Kommunikation und Entscheidungsfindung innerhalb des Gesamtbetriebsrats unter Berücksichtigung der Interessen der jeweiligen Unternehmen und Betriebe
- Praxis: Gedanken- und Erfahrungsaustausch
- Offene Fragen aus Ihrer täglichen Praxis — kompetent beantwortet von unseren Referenten!
Nutzen
- Hier bekommen Sie wirksame Strategien und praktische Handlungshilfen für eine effektive Interessenvertretung auf den verschiedenen Unternehmensebenen.
- Betriebsrat-Gesamtbetriebsrat-Konzernbetriebsrat: Sie können Unstimmigkeiten und Reibungsverluste zwischen den Gremien vermeiden.
- Wir geben Ihnen viele Tipps zur taktischen Aufgabenverteilung bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite — insbesondere bei Umstrukturierungen.
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