Seminare

Intensiv-Seminar Bundesdatenschutzgesetz
Alles unter Kontrolle? Die zentrale Bestimmung zum Datenschutz in Unternehmen
Von PC- und Internet-Aktivitäten über Zeiterfassungssysteme bis hin zu Videoüberwachung: Datenschutz ist ein wirklich heißes Thema. Kennen Sie Ihre Rechte als Betriebsrat? Können Sie Ihre Kollegen vor rechtswidrigen Kontrollmaßnahmen schützen?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzt die wesentlichen Maßstäbe beim betrieblichen Datenschutz. Wir informieren Sie über die umfangreichen Möglichkeiten, die das BDSG zum Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten eröffnet. Sie erfahren, wie Sie die Bestimmungen des BDSG rechtssicher umsetzen und welche Neuerungen der Gesetzgeber zum Arbeitnehmerdatenschutz plant.
Fakten
Termin   Beginn / Ende   Dauer
11.09. - 14.09.2012   Di.18:00 Uhr - Fr.12:00 Uhr
  2,5 Tag(e)
Ort   Hotel   Seminarnummer
Köln   Novotel Köln City   70-005A
 
Preis
ab 690 €, ab dem 3. Teilnehmer* **
1. TN 890 €, 2. TN 790 €, 3. TN 690 €
* weitere Informationen zum Kollegenrabatt
** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel

Hotelpreise 2012:
Einzelzimmer / Vollpension: 134.00 € pro Tag
Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 51.00 € pro Tag
(Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich)
 
Schulungsanspruch
Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Inhalt
    • Basiswissen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
      • Mit wichtigen Begriffen sicher umgehen
      • Verbot des Umgangs mit personenbezogenen Daten
      • Ausnahme 1: Der Betroffene willigt ein
      • Ausnahme 2: Durch Rechtsvorschrift erlaubt
      • Verhältnis zwischen BDSG und BetrVG
    • Datenschutzregelungen im BDSG — Grundzüge
      • Zweckbestimmung in der betrieblichen Praxis
      • Betriebsvereinbarung oder Gesetz als Erlaubnisnorm
      • Schutz sensibler Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
    • Datenschutzbeauftragter: Aufgaben und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
    • Rechte der Arbeitnehmer
      • Pflicht zur Benachrichtigung
      • Recht auf Auskunftserteilung
      • Wann Daten zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren sind
      • Regelungen zur Videoüberwachung
      • Regelungen zur Telefon-, Internet- und E-Mail-Nutzung
    • Ausblick: Geplante Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG
      • Spezialregelungen zum Datenschutz im bzw. bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
      • Bestimmungen zu Videoüberwachung, Ortungssystemen, biometrischen Verfahren
      • Pflichten zur Unterrichtung der Arbeitnehmer
      • Überwachung ohne Kenntnis des Arbeitnehmers

Nutzen
Hacken
Hacken
    • In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und seinen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten.
    • Sie wissen, wo Sie ansetzen können, um den Datenschutz in Ihrem Betrieb deutlich zu verbessern.
    • Ob Videoüberwachung oder Ortungssysteme: Hier erfahren Sie, welche Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG geplant sind.
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