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BetrVG Kommentar für die Praxis "DKK"

BetrVG

Das Standardwerk zum BetrVG - nun komplett überarbeitet

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Betriebsräte haben nicht nur ein Recht auf Schulung, sondern auch die Pflicht dazu! Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes haben die BR-Mitglieder neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere Amtspflichten übernommen. Um das ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen zu können, sind spezielle Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse sind für alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG erforderlich.