Seminare
Schwerbehindertenvertretung Teil II
Besonderer Schutz: Die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
Wie kommt es zur Feststellung einer Schwerbehinderung oder zu einer Gleichstellung? Welche besonderen Ansprüche können schwerbehinderte Menschen im Beruf geltend machen? Wie kann die Schwerbehindertenvertretung Einfluss auf personelle Einzelmaßnahmen nehmen?
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen grundlegende Fragen über die speziellen Rechte behinderter Arbeitnehmer. Leicht verständlich und praxisnah erfahren Sie alles Wissenswerte — vom Benachteiligungsverbot über den Zusatzurlaub bis hin zum besonderen Kündigungsschutz. Egal, ob Einstellung, Beschäftigung oder Kündigung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen stark machen können.
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen grundlegende Fragen über die speziellen Rechte behinderter Arbeitnehmer. Leicht verständlich und praxisnah erfahren Sie alles Wissenswerte — vom Benachteiligungsverbot über den Zusatzurlaub bis hin zum besonderen Kündigungsschutz. Egal, ob Einstellung, Beschäftigung oder Kündigung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen stark machen können.
Fakten
| Termin | Beginn / Ende | Dauer | ||||
| 30.07. - 03.08.2012 |
Mo.18:00 Uhr -
Fr.12:00 Uhr |
3,5 Tag(e) | ||||
| Ort | Hotel | Seminarnummer | ||||
| Düsseldorf | Novotel Düsseldorf City West | 45-214A | ||||
| Preis | ||||||
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ab 990 €, ab dem 2. Teilnehmer* ** 1. TN 1090 €, 2. TN 990 € * weitere Informationen zum Kollegenrabatt ** zzgl. MwSt. und Tagungspauschale, ggf. Hotel Hotelpreise 2012: Einzelzimmer / Vollpension: 128.00 € pro Tag Tagungspauschale Halbpension ohne Übernachtung: 51.00 € pro Tag (Preise zzgl. MwSt., alle Hotelpreise ohne Gewähr - Preisänderungen sind möglich) |
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| Schulungsanspruch | ||||||
| Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse sind für die Schwerbehindertenvertretung und ggf. für deren Vertretung gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Gleiches gilt für ein Mitglied des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. | ||||||
Inhalt
- Zwischen professioneller Beratung und persönlicher Betroffenheit (1 Tag)
- Definition der eigenen Rolle
- Erwartungen des Ratsuchenden klären
- Aktives Zuhören und Fragetechnik
- Eigen- und Fremdwahrnehmung
- Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
- Wie wird der Grad der Behinderung bestimmt?
- Anträge richtig stellen
- Der Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
- Besondere Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Verbot (fast) jeder Benachteiligung
- Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
- Recht auf Beschäftigung in Teilzeit
- Ablehnung von Mehrarbeit
- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen
- Einsichtsrecht in Bewerbungsunterlagen
- Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
- Versetzungen und Aufhebungsverträge — nicht ohne Schwerbehindertenvertreter!
- Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Rechte einfordern und durchsetzen
- Entscheidungen aussetzen
- Das Bußgeldverfahren
- Der Gang zum Gericht
Nutzen
- Egal ob im Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren oder bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf — wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre behinderten Kollegen bestmöglich unterstützen.
- Von der Einstellung bis zur Kündigung: Sie kennen Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen und wissen, wie Sie diese mit Erfolg geltend machen.
- Die leicht umsetzbaren Tipps unserer Kommunikationstrainer helfen Ihnen, Ihre Beratungskompetenz gezielt auszubauen.
Buchungsservice
Teilnehmerstimme
Astrid O.
Airbus Operations GmbH
Mai 2011 - Lübeck
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