Seminare
BetrVG Kommentar für die Praxis "DKK"
Das Standardwerk zum BetrVG - nun komplett überarbeitet
» zum Shop
Betriebsräte haben nicht nur ein Recht auf Schulung, sondern auch die Pflicht dazu! Durch die Übernahme des Betriebsratsamtes
haben die BR-Mitglieder neben der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben weitere Amtspflichten übernommen. Um das
ihnen anvertraute Amt verantwortungsvoll auszuführen zu können, sind spezielle Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs-
und im Arbeitsrecht notwendig. Jeder Betriebsrat hat sich deshalb auf sein Mandat umfassend vorzubereiten und ist aus diesem
Grund nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Seminare
anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82 und vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).
Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsräte erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX.





