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Mehr erfahren über:
Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

  • Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Gesetzliche Grundlage: § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Wann ist ein Schulungsbesuch i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich?
    • Der Begriff der Erforderlichkeit
    • Grundlagenseminare
    • Spezialseminare
    • Ersatzmitglieder
    • Beurteilungsspielraum
  • Rücksicht auf "betriebliche Notwendigkeiten"
  • Verhältnismäßigkeit
  • Häufigkeit von Seminarbesuchen
  • Streitigkeiten über Seminarbesuche

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Tel. 0 88 41 / 61 12-71

Häufige Fragen zum Schulungsanspruch:

Schulungsanspruch § 37 Abs. 6 BetrVG
Darf ich als Betriebsrat Seminare besuchen?
Wo steht der Schulungsanspruch von Betriebsräten im Gesetz?
Wann ist ein Schulungsbesuch i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich?
Was gilt bei der Erforderlichkeit von Grundlagenseminaren?
Wie sieht es mit der Erforderlichkeit von Spezialseminaren aus?
Darf der Arbeitgeber einseitig den Seminarbesuch verweigern?
Wer beurteilt, ob ein Seminarbesuch erforderlich ist?
Was ist, wenn nicht das ganze im Seminar vermittelte Wissen benötigt wird?
Wie häufig dürfen Schulungen besucht werden?
Kann der Arbeitgeber den Seminarbesuch mit dem Argument verweigern, dass der BR das erforderliche Wissen ja auch einfach selbst nachlesen kann?
Nach Meinung vieler Arbeitgeber ersetzt Praxiserfahrung den Seminarbesuch. Stimmt das?
Reicht es aus, dass sich nur ein BR-Mitglied schulen lässt und die anderen im Gremium dann unterrichtet?
Muss der BR bei der Planung von Seminarbesuchen Rücksicht auf „betriebliche Notwendigkeiten“ nehmen?
Muss der BR darauf achten, dass die Schulungskosten verhältnismäßig sind?
Sind die Schulungskosten des ifb verhältnismäßig?
Muss der Betriebsrat den billigsten Seminaranbieter wählen?
Darf der Arbeitgeber eine Obergrenze bzw. ein Budget für Seminarkosten festlegen?
Kann ich vom Arbeitgeber verlangen, dass er die Schulungskosten vorschießt?
Dürfen auch Ersatzmitglieder Schulungen besuchen?
Muss eine Teilzeitkraft ihre Freizeit für einen Schulungsbesuch opfern?
Was mache ich bei Streit mit dem Arbeitgeber über die Erforderlichkeit eines Seminars?
Muss der Arbeitgeber auch die Reisekosten sowie die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zahlen?
Was genau gilt bei den Fahrtkosten?
Müssen alle Seminare in Ortsnähe besucht werden?
Kann eine betriebliche Reisekostenrichtlinie die Erstattung der Verpflegungskosten begrenzen?
Muss sich der Betriebsrat eine Haushaltsersparnis anrechnen lassen?
Kann der Arbeitgeber eine Zahlung der Übernachtungskosten verweigern?
Muss der Arbeitgeber die Reisezeit vergüten?
Darf ich auch Seminare an weiter entfernten Orten besuchen?
Ist der Betriebsrat verpflichtet anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Seminaranbieter zu ermitteln?