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Seminare für den Gesamt-, Konzern- und Europäischen Betriebsrat
Wichtige Entscheidungen werden oft auf Konzern- oder Unternehmensebene getroffen. Für Ihre Arbeit im Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat oder Europäischen Betriebsrat ist vor allem eines wichtig: Welches Gremium ist überbetrieblich bzw. grenzübergreifend zuständig? Wir bereiten Sie darauf vor!
News & Fachthemen

Gemeinsam stark – mit GBR und KBR auch auf überbetrieblicher Ebene

Alles Wichtige zum Gesamtbetriebsrat und zum Konzernbetriebsrat

Von der Bewerbung bis zur Kündigung: Der Betriebsrat redet auch in Personalfragen mit!

Das wichtigste Aufgabenfeld

Der Konzernbetriebsrat: Rolle und Aufgaben

Konzernbetriebsrat ist Ermessenssache der Gesamtbetriebsräte

Inhouse Seminare

All unsere Weiterbildungen gibt es auch als Inhouse-Firmenschulungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Maßgeschneiderte Seminare für Ihr Gremium – vor Ort oder online. In unseren Inhouse-Seminaren bestimmen Sie die Inhalte, die Zeit und den Ort Ihrer Weiterbildung! Wählen Sie aus unseren Themen-Vorschlägen oder kommen Sie mit eigenen Wünschen auf uns zu.

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TÜV zertifiziert

Wir lassen uns vom TÜV Rheinland auf die Finger schauen – damit Sie sich bei unseren Weiterbildungen auf höchste Qualität verlassen können.

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Vertrauen Sie der Meinung Ihrer Kollegen: 96% unserer Kunden empfehlen unsere Seminare weiter.

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Das ifb ist unabhängig und ideologiefrei. In unseren Seminaren konzentrieren wir uns voll auf die Inhalte, die Sie für Ihre Aufgabe als Interessenvertreter brauchen!

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Praxiswissen zum Thema Gesamt, Konzern- und Europäischer Betriebsrat

Im Gesamtbetriebsrat (GBR), Konzernbetriebsrat (KBR) oder Europäischen Betriebsrat (EBR) stellt sich oft die Frage der richtigen Zuständigkeit. Grundsätzlich muss in Unternehmen, in denen es mehrere Betriebsräte gibt, ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden. Wenn ein Unternehmen Teil eines Konzerns ist, kann außerdem ein Konzernbetriebsrat gebildet werden – dies ist aber nicht verpflichtend. Jedes Gremium hat dabei seine eigene Zuständigkeit. So ist der örtliche Betriebsrat zuständig für Fragen, die einen einzelnen Standort betreffen, der Gesamtbetriebsrat dagegen für Themen, die das gesamte Unternehmen betreffen. Und der Konzernbetriebsrat regelt Angelegenheiten, die auf Konzernebene gelten. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach zu entscheiden, ob eine Frage betriebsübergreifend oder unternehmensübergreifend geregelt werden muss. In unseren Schulungen erfahren Sie anhand von vielen Praxisbeispielen, auf was es dabei ankommt und welche weiteren Besonderheiten für die Arbeit in diesen Gremien gilt. Auch Mitglieder im Europäischen Betriebsrat finden hier das passende Seminar, um erfolgreich grenzübergreifend Arbeitnehmerrechte zu vertreten.