Erforderlicher Seminarinhalt
Die gesetzliche Grundlage für Ihren Seminarbesuch ist § 37 Abs. 6 BetrVG. Betriebsräte haben einen Anspruch auf den Besuch erforderlicher Schulungen.
Doch: Wann ist denn ein Schulungsbesuch erforderlich? Die Frage nach der Erforderlichkeit ist an sich einfach zu beantworten: Ein Seminar ist generell dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um diese Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
Der Betriebsrat prüft dann mit eigenem Beurteilungsspielraum die Erforderlichkeit des Seminars. Zu unterscheiden sind hier zunächst sogenannte Grundlagenseminare und Spezialseminare. Außerdem gibt es in der Praxis in Bezug auf den Seminarinhalt weitere, immer wiederkehrende Fragestellungen. Hier finden Sie wichtige Erläuterungen und Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von Seminaren.
Die Grundlagenseminare
Jedes Betriebsratsmitglied braucht bestimmte Grundkenntnisse, um überhaupt verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit leisten zu können. Zuallererst sind Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie im Arbeitsschutz notwendig. Das bedeutet auch, dass Sie die Erforderlichkeit dieser Grundlagenseminare dem Arbeitgeber gegenüber nicht begründen müssen. Denn das BAG hat schon vor Jahrzehnten entschieden: Ohne diese Mindestkenntnisse kann kein Betriebsratsmitglied seinem Amt gerecht werden! Grundlagenseminare sind somit von jedem einzelnen Betriebsratsmitglied zu absolvieren.
Hinweis zu den Grundlagenseminaren des ifb:
Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Seminare „Betriebsverfassungsrecht Teil I bis Teil III" und „Betriebsverfassungsrecht Kompakt Teil I und Teil II".
Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht vermitteln die Seminare „Arbeitsrecht Teil I bis Teil III" und „Arbeitsrecht Kompakt Teil I und Teil II".
Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit vermittelt das Seminar „ Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb".
Weitere wichtige Grundkenntnisse für Ihre Betriebsratsarbeit:
In Zeiten von Sparmaßnahmen, Outsourcing & Co. sind grundlegende Kenntnisse von wirtschaftlichen Zusammenhängen kaum mehr von einer guten und vorausschauenden Betriebsratsarbeit hinwegzudenken.
Hinweis: Wirtschaftliche Grundlagen vermitteln die Seminare „Wichtiges Wirtschaftswissen für alle Betriebsräte Teil I und Teil II".
In fast jedem Betrieb sind heutzutage moderne Telefon- und EDV-Systeme installiert. Deshalb kommt so gut wie jeder Betriebsrat mit dem Thema Datenschutz in Berührung. Für Ihren betrieblichen Alltag sind gefestigte Grundkenntnisse im Bereich Datenschutz ein MUSS.
Hinweis: Grundkenntnisse zum Thema Datenschutz vermittelt das Seminar „Der gläserne Mitarbeiter Teil I – Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb".
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen zwar um wichtige Grundkenntnisse für Ihre Betriebsratsarbeit handelt, diese jedoch im engeren Sinn noch als Spezialseminare gelten. Ihren Seminarbesuch müssen Sie also wie bei allen anderen Spezialseminaren begründen, was in den meisten Fällen problemlos möglich sein sollte.
Die Spezialseminare
Im Gegensatz zu den reinen Grundlagenseminaren muss der Schulungsanspruch bei allen weiteren Seminaren vom Betriebsrat begründet werden. Denn das Spezialseminar muss immer im Hinblick auf konkret anstehende Betriebsratsaufgaben und deren sach- und fachgerechten Erfüllung notwendig sein. Hier muss auch nicht jedes erforderliche Spezialseminar gleich von allen Betriebsratsmitgliedern besucht werden, sondern jeweils nur von denjenigen, die sich speziell um das jeweilige Thema kümmern. Jeder Betriebsrat kann relativ einfach selbst prüfen, welchen Seminarbesuch er gut begründen kann. Eigentlich müssen Sie nur in Bezug auf drei Fragen Rede und Antwort stehen können:
1. Welche Aufgaben stehen in meinem Betrieb gerade bzw. in absehbarer Zeit an und müssen von uns als Betriebsrat bewältigt werden?
2. Bin ich im Gremium konkret für diese Aufgabe zuständig? (Eine Aufgabenverteilung wird bei größeren Gremien häufig mit der Bildung von verschiedenen Ausschüssen erreicht.)
3. Fehlt uns/ mir das nötige Wissen, um mit der Aufgabe fertig zu werden?
Unser Tipp!
Für die Begründung Ihres Seminarbesuchs gegenüber Ihrem Arbeitgeber reicht es in Bezug auf das Seminarthema aus, wenn Sie sich an diesen drei Fragen orientieren. „Füttern" Sie Ihre Antworten einfach mit einigen konkreten Beispielen aus Ihrer betrieblichen Realität.
Achtung: Wichtige Rechtsprechung zu den Spezialseminaren
Das ifb hat für Sie als Betriebsrat die Entscheidungen zu verschiedenen Spezialseminaren zusammengefasst. Das kann Ihnen bei der Begründung Ihres eigenen Seminarbesuchs helfen.
Achtung: Weitere wichtige Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Seminars
In Bezug auf den erforderlichen Seminarinhalt ergeben sich in der Praxis immer wieder die gleichen Fragen. Die Rechtsprechung hat die Antworten, die Sie als Betriebsrat für Ihre Argumentation brauchen. Dazu können Sie sich hier einen guten Überblick über für Sie wichtige Entscheidungen verschaffen.