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Ihr ifb-Team
Nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder haben die Mitglieder des Personalrats einen Anspruch auf die Teilnahme an Seminaren und Weiterbildungen. Neben der Fortzahlung Ihrer Bezüge hat Ihre Dienststelle dabei auch die Kosten für den Besuch des Seminars zu tragen.
Ihr Schulungsanspruch unterscheidet sich allerdings je nach dem anwendbaren Personalvertretungsgesetz.
Im Folgenden haben wir für Sie die einzelnen Vorschriften zusammengetragen.