Das schnelle Nachschlagewerk für jeden Betriebsratsangehörigen
Bezugsgröße =>Rechengrößen in der Sozialversicherung
Bezug zur Betriebsratsarbeit
Die Bezugsgröße dient auch als ein hilfsweises Kriterium bei der Feststellung, ob ein Beschäftigter den leitenden Angestellten zuzuordnen ist. Ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, das das Dreifache der Bezugsgröße überschreitet, kann im Zweifel zusätzlich zu anderen Kriterien als eine Messgröße herangezogen werden (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 BetrVG).