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Handelsgesellschaft
Rechtsquellen
Handelsgesetzbuch (HGB)Begriff
Durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen (Gesellschafter), die als solche ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB).
Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Handelsgesellschaften können in folgenden Rechtsformen gegründet werden:
- Einzelunternehmung (Einzelkaufmann),
- Personengesellschaft (z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG) oder
- Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG)).
Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen (§ 29 HGB). Für Kleingewerbetreibende (Einzelkaufleute) ist die Eintragung freiwillig.