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Betriebsrat kann Vorlage von Präsentationen verlangen

Stellt der Unternehmer eine geplante Umstrukturierung den Mitarbeitern mittels PowerPoint-Präsentation vor, muss er diese auf Verlangen auch dem Betriebsrat zur Prüfung überlassen. 

Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2014, 15 BVGa 26/14

Stand:  14.12.2014
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Das ist passiert:

Ein Unternehmen plant, Anfang 2015 eine Umstrukturierung des Betriebs durchzuführen und informierte die Mitarbeiter und den Betriebsrat durch eine Präsentation des Vorhabens mittels PowerPoint. Der Betriebsrat forderte die Herausgabe der Präsentation zur nochmaligen Prüfung. Das Unternehmen weigerte sich jedoch und verwies auf die nicht bei ihm liegenden Urheberrechte an der Präsentation. Der Betriebsrat beantragte daraufhin die Herausgabe der Unterlagen im Eilverfahren.

Das entschied das Gericht:

Der Antrag des Betriebsrats hatte Erfolg. Das Arbeitsgericht gab dem Unternehmen auf, dem Betriebsrat als Teil der erforderlichen Unterlagen zur geplanten Umstrukturierung auch die Charts der PowerPoint-Präsentation in Papierform vorzulegen. Denn: Nach § 111 Satz 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend unterrichten. Er muss dem Betriebsrat zu diesem Zweck alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Und dazu gehörte in diesem Fall eben auch die Präsentation, so die Entscheidung. 

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