Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Betriebsratswahl: Anfechtung wegen unwirksamem Tarifvertrag über abweichende AN-Vertretungsstrukturen

BAG, Beschluss vom 13.3.2013 – 7 ABR 70/11

Stand:  7.10.2013
Teilen: 

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG können zwar durch Tarifvertrag grundsätzlich vom BetrVG abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen bestimmt werden. Sind aber die hierfür aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Tarifvertrag unwirksam. Eine dennoch auf der Grundlage eines solchen Tarifvertrags durchgeführte Betriebsratswahl ist anfechtbar.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag