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Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung „zum nächstmöglichen Termin"

Für die Bestimmtheit einer Kündigung im Hinblick auf den Kündigungstermin reicht es aus, wenn die Angaben „zum nächstmöglichen Termin" und der Hinweis auf die gesetzlichen Fristen enthalten sind.

Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 20. Juni 2013, 6 AZR 805/11

Stand:  3.7.2013
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Das ist passiert:

Die Arbeitnehmerin war seit 1987 bei ihrer Arbeitgeberin als Industriekauffrau beschäftigt. Am 1. Mai 2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet. Die vollständige Betriebsstilllegung wurde beschlossen und der Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung aller Arbeitsverhältnisse angehört. Mit Schreiben vom 3. Mai 2010 kündigte der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin ordentlich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Das Kündigungsschreiben führt zudem aus, welche Kündigungsfristen sich aus § 622 BGB ergeben, und dass § 113 InsO eine Begrenzung der gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist auf drei Monate bewirke, sofern sich eine längere Frist ergebe.

Mit ihrer Klage wendet sich die Arbeitnehmerin gegen die Kündigung.

Das entschied das Gericht:

Die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin hat keinen Erfolg. Die Kündigungserklärung ist unmissverständlich und ausreichend bestimmt. Das Arbeitsverhältnis hat mit Ablauf des 31. August 2010 geendet.

Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. In der Regel werden der Kündigungstermin oder die Kündigungsfrist angegeben. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristen, wenn der Kündigungsempfänger hierdurch leicht ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.

Hier konnte die Arbeitnehmerin dem Kündigungsschreiben unter Berücksichtigung ihrer Betriebszugehörigkeit entnehmen, dass § 113 InsO zu einer Begrenzung der Kündigungsfrist auf drei Monate führt, ihr Arbeitsverhältnis also zum 31. August 2010 enden sollte.

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