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Busfahrer fährt trotz offener Tür los: Fristlose Kündigung

Ein Busfahrer, der trotz noch geöffneter Bustür losfährt, weil er offensichtlich von dem Verhalten eines Fahrgastes genervt ist, riskiert seinen Arbeitsplatz.

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 22. Juni 2017, 3 Ca 294/17

Stand:  3.7.2017
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Das ist passiert:

Der 59-jährige Arbeitnehmer ist als Busfahrer bei den Stadtwerken angestellt. Bei einer Fahrt blockierte eine junge Frau an einer Haltestelle die Bustür, um ihrem heraneilenden Neffen die Mitfahrt zu ermöglichen. Unerwarteterweise fuhr der Bus jedoch trotz der noch geöffneten Türe los. Die Frau stürzte. Nachdem sie sich bei den zuständigen Stadtwerken beschwert hatte, wurde dem Busfahrer fristlos gekündigt, weil er umfangreiche Sicherungsmaßnahmen außer Acht gelassen habe. Der Busfahrer war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Er meinte, ein technischer Defekt müsse die Weiterfahrt ausgelöst haben und erhob Klage gegen die Kündigung.

Das entschied das Gericht:

Das Gericht lehnte die Klage des Busfahrers ab. Entgegen seiner Ausführung, ein technischer Defekt müsse die plötzliche Weiterfahrt ausgelöst haben, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Arbeitnehmer die Weiterfahrt bewusst fortgesetzt habe. Ein technischer Mangel habe zwei Tage nach dem Unfall nicht gefunden werden können. Ebenfalls gegen ein technisches Problem spreche die Tatsache, dass der Bus zu schnell angefahren sei. Auf einem Überwachungsvideo sei zudem zu erkennen, dass der Busfahrer Lenkbewegungen vorgenommen habe. Bei Vorliegen eines technischen Defekt sei aber anzunehmen, dass der Fahrer eher gebremst, als gelenkt hätte. Schließlich konnte auch eine hohe Geschwindigkeit des Busses von 28 km/h nachgewiesen werden. Unter diesen Umständen sah das Gericht die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an.

Auf das vom Arbeitgeber vorgebrachte mögliche Motiv des Busfahrers, dass dieser genervt von Fahrgästen gewesen sein könnte, die immer wieder die Tür blockierten, ging das Gericht nicht näher ein.

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