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Missbrauch von Kundendaten: Fristlose Kündigung wirksam

IT-Mitarbeiter sind verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Pflicht und missbraucht Daten unsachgemäß, riskiert er eine fristlose Kündigung.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 15. Januar 2020, 3 Ca 1793/19

Stand:  30.1.2020
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Das ist passiert:

Der Arbeitnehmer arbeitete seit 2011 bei seiner Arbeitgeberin als SAP-Berater. Vom Rechner eines Spielcasinos aus bestellte er Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder einer Kundin der Arbeitgeberin. Für die Zahlung per Lastschrift verwendete er Namen, Anschriften und Bankverbindungsdaten von Kunden dieser Kundin, die er zuvor von einem verschlüsselten Rechner der Kundin auf einen privaten Memory-Stick heruntergeladen hatte. Der Arbeitnehmer wollte den Vorstand der Kundin mit dieser Aktion darauf hinweisen, wie einfach Datenmissbrauch sei. Da dies bei den Vorständen der Kundin zu Kopfschmerzen führen müsse, könnten ihnen die bestellten Kopfschmerztabletten gleich helfen.
Die Arbeitgeberin hatte er zuvor nicht über die bestehenden Sicherheitslücken bei der Kundin informiert. Nachdem sie von der Aktion des Arbeitnehmers erfahren hatte, kündigte sie ihm am 26. August 2019 fristlos. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage.

Das entschied das Gericht:

Mit der Kündigungsschutzklage hatte der Arbeitnehmer keinen Erfolg. Die Arbeitsrichter entschieden, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Der Arbeitnehmer habe mit seinem Vorgehen eklatant gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Arbeitgeberin verstoßen. Sensible Kundendaten seien zu schützen und nicht zu missbrauchen. Dies dürften die Kunden von der Arbeitgeberin auch erwarten. Der Arbeitnehmer habe mit seiner Aktion eine Sicherheitslücke beim Kunden ausgenutzt und seinen Datenzugriff missbraucht, auch, wenn er damit Sicherheitslücken aufdecken wollte. Durch sein Verhalten habe der Arbeitnehmer das Vertrauen der Kundin in die Arbeitgeberin sowie in deren Mitarbeiter massiv gestört und dadurch auch die Kundenbeziehung erheblich gefährdet. Die fristlose Kündigung war damit gerechtfertigt.

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