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Zugang einer Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

Die Frage, wann ein Kündigungsschreiben, das in einen privaten Hausbriefkasten eingeworfen wird, dem Empfänger zugeht, ist nach den „gewöhnlichen Verhältnissen" zu beurteilen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2019, 2 AZR 111/19

Stand:  18.11.2019
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Das ist passiert:

Ein Arbeitnehmer sollte fristlos zum 27.01.2017 (Freitag) gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben wurde durch einen anderen Mitarbeiter der Arbeitgeberfirma an diesem Tag um 13:25 Uhr in den Hausbriefkasten des betroffenen Kollegen eingeworfen. Dieser erhob am 20.02.2017 Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Er meint, das Schreiben sei ihm nicht am 27.01., sondern frühestens am 28.01. zugegangen. Tatsächlich habe er es erst am Montag, den 30.01.2017 in seinem Briefkasten gefunden. Die Frage des Zugangszeitpunkts war deshalb wichtig, da die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 Kündigungsschutzgesetz) bereits am 17.02. abgelaufen wäre, wenn die Kündigung tatsächlich am 27.01. zugegangen wäre. Die Klageerhebung am 20.02. wäre dann verspätet gewesen.

Das entschied das Gericht:

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte in zweiter Instanz noch entschieden, dass das um 13:25 Uhr eingeworfene Kündigungsschreiben dem Kläger noch am selben Tag, also am 27.01., zugegangen sei. Begründung: Ein Vollzeitbeschäftigter leere seinen privaten Hausbriefkasten in der Regeln nach Arbeitsende, gegen 17 Uhr.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) war anderer Meinung: Der Zugang sei nach den „gewöhnlichen Verhältnissen" und den „Gepflogenheiten des Verkehrs" zu beurteilen. Da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehe, und viele Vollzeitbeschäftigte außerdem nicht alleine wohnen würden, sei es falsch, die Gewohnheiten von Vollzeitbeschäftigten als Maßstab heranzuziehen. Das BAG ist deshalb der Meinung, dass ein Schreiben bei Einwurf in den Hausbriefkasten zur örtlich üblichen Postzustellzeit zugehe. Im konkreten Fall sei das etwa gegen 11 Uhr vormittags der Fall gewesen. Danach eingeworfene Sendungen gehen erst am folgenden Tag zu.

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