Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

GBR-Mitglieder dürfen Inhouse-Schulung einem offenen Seminar vorziehen

Kosten müssen verhältnismäßig sein

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluß vom 10.02.2004 - 8 BV 307/03

Stand:  13.4.2004
Teilen: 

Selbst wenn ein sog. offenes Seminar kostengünstiger gewesen sein sollte, ist nicht ersichtlich, warum ein Gesamtbetriebsrat in jedem Fall gezwungen sein soll, ein solches Seminar in Anspruch zu nehmen. Wenn es aus seiner Sicht den Bedürfnissen seiner Mitglieder eher entspricht, ein speziell auf das Unternehmen zugeschnittenes Seminar zu besuchen, führt dies nicht automatisch zu einer Unverhältnismäßigkeit der Kosten. Vielmehr müssten dann die Kosten eines solchen individuellen Seminars außer Verhältnis zu den Kosten eines Seminars stehen, das im gleichen Umfang diesem Schulungsbedürfnis entspricht.

Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag