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Kilometergeld auch für Radfahrer?

Die Fahrtkostenpauschale für die Anfahrt mit dem eigenen Fahrzeug gilt auch für Fahrradfahrer – zumindest im Baugewerbe.

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 24. Mai 2017, 11 Sa 58/17

Stand:  13.3.2018
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Das ist passiert:

Ein Arbeitnehmer war als Maurer bei einem Bauunternehmen auf unterschiedlichen Baustellen beschäftigt. Die jeweiligen Strecken dorthin fuhr er mit dem Fahrrad. Dabei legte er zwischen Februar und Juli 2016 monatlich im Durchschnitt 670 Kilometer zurück. Hierfür forderte er von seiner Arbeitgeberin Kilometergeld und berief sich dabei auf eine Vorschrift aus dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, nach der die Mitarbeiter zur Kompensation ihrer entstandenen Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug ein Kilometergeld in Höhe von 20 Cent je Arbeitstag und gefahrenem Kilometer erhalten. Die Arbeitgeberin wies die Forderung zurück. Begründung: Die Vorschrift gelte nicht für Fahrradfahrer. Gegen diese Entscheidung klagte der Maurer. Mit Erfolg!

Das entschied das Gericht:

Die erste Instanz wies die Klage auf Kilometergeld zunächst zurück mit der Begründung, der Tarifvertrag enthalte keine Vorschrift für Fahrräder. Vor dem Landgericht bekam der Mauer dann aber Recht. Denn: Der Bau-Tarifvertrag verwende in einer anderen Norm, die sich mit der Berechnung der Wegstrecke befasse, den Begriff „Personenkraftwagen“. Beim Kilometergeld werde dagegen nicht dieses Wort, sondern der Begriff „Fahrzeug“ verwendet. Im Umkehrschluss könne dies nur so verstanden werden, dass mit „Fahrzeug“ eben nicht ausschließlich „Personenkraftwagen“ gemeint seien. Einen weiteren Hinweis auf diesen Rückschluss liefere auch der alte Tarifvertrag. Dieser hatte nämlich noch einen Unterschied bei „Zweirädern“ gemacht, für die es damals nur das halbe Kilometergeld geben sollte. Der neue Tarifvertrag treffe diese Unterscheidung nicht mehr, folglich seien „Zweiräder“ nun von der Regelung erfasst. Auch die tarifschließenden Verbände bestätigten auf Anfrage des Gerichts diese Absicht der Tarifvertragsparteien bei der Neufassung der Regelung.

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