Wann wird eine Betriebsratssitzung einberufen?
Der Betriebsratsvorsitzende hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen, wenn
dies erforderlich ist,
dies in einer Geschäftsordnung nach § 36 BetrVG regelmäßig (z.B. wöchentlich) vorgesehen ist,
ein Viertel der Betriebsratsmitglieder dies beantragt (§ 29 Abs. 3 BetrVG),
der Arbeitgeber dies beantragt (§ 29 Abs. 3 BetrVG).
Unsere Seminartipps zum Thema:
Kommunikation und Rhetorik – in Betriebsratssitzungen argumentieren, überzeugen und kompetent mitreden!
Sie haben vielleicht selbst schon die Erfahrung gemacht, dass Sie mit guter Kommunikation eine Menge bewirken können. Doch wie funktioniert das genau? Wie argumentiert man überzeugend und gewinnt andere für die eigenen Ideen? Hinzu kommt, dass Sie als Betriebsratsvorsitzender auch in Ihrer Funktion als Moderator gefragt sind: Unterschiedliche Meinungen unter einen Hut bringen, den Teamgeist wecken, Aufgaben richtig verteilen, neue Projekte auf den Weg bringen. Wir bieten Ihnen mit unseren Rhetorik-Seminaren die Möglichkeit, die Praxis anhand von Fallbeispielen zu trainieren. In unseren eigens für Sie eingerichteten, hochmodernen Rhetorikstudios können Sie sich professionell auf Reden, Verhandlungen oder Präsentationen vorbereiten. Unsere Kommunikationsprofis unterstützen Sie dabei mit wertvollen Tipps und machen Sie fit für die verschiedenen Gesprächssituationen.
Auch der Umgang mit schwierigen Zeitgenossen will gelernt sein. Nur weil jetzt alle in einem Betriebsratsgremium an einem Tisch sitzen, muss man noch lange nicht der gleichen Meinung sein! Ein Persönlichkeitstraining hilft Ihnen dabei weiter, denn Sprachgewandheit und Ausstrahlung hängen stark miteinander zusammen. Lassen Sie sich unterstützen, damit Sie selbstsicher in Ihre nächste Betriebsratssitzung gehen können!
Unsere Seminartipps zum Thema:


Rhetorik Teil I: Der (selbst-)bewusste Weg zum Erfolg!


Gute Gesprächsführung: Die Erfolgskompetenz für alle Betriebsräte


Souveränität und Persönlichkeit: Sicherer Umgang mit unangenehmen Mitmenschen