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Ordnungswidrigkeiten

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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Sie wiegt weniger als eine Straftat. Deshalb wird sie "nur" mit einem Bußgeld und nicht durch eine Strafe geahndet. Ordnungswidrigkeiten sind in vielen verschiedenen Gesetzen enthalten und finden sich dort jeweils regelmäßig am Ende unter den Bußgeldvorschriften. Verfolgt werden Ordnungswidrigkeiten von der jeweils zuständigen Behörde, in deren Ermessen die Ahndung liegt.