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Strategie

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Vielleicht habt Ihr Euch auch schon häufiger gefragt, warum manche Menschen erfolgreicher sind als andere? Ist dies nur Zufall oder Glück? Nein! Der Erfolg ist oft nur eine Frage der richtigen Strategie. Wer die richtige Strategie kennt, kommt leichter zum Ziel. Das gleiche gilt für die Arbeit in der JAV. Eine erfolgreiche JAV Arbeit ist vor allem dann möglich, wenn Ihr aktiv werdet und aktuelle Aufgaben strategisch klug angeht. Natürlich wird man nicht von heute auf morgen ein perfekter Stratege. Doch: Strategie ist lernbar, und das ist gar nicht so schwer. Die folgenden Schritte helfen Euch dabei.

  1. Wichtig ist es zunächst, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Mit dieser kann die aktuelle Lage im Betrieb eingeschätzt werden.
  2. Nachdem die Situation erfasst ist, bedarf es der Entscheidung darüber, ob Handlungsbedarf besteht. Nur wenn dies der Fall ist, hat eine Bestimmung der Ziele zu erfolgen.
  3. Schließlich ist zu überlegen, wie die Forderungen umgesetzt werden können. Erst in dieser Phase beginnt die Prüfung der Ziele auf ihre Realisierbarkeit. Dies hat den Vorteil, dass zunächst überlegt wird, was an Veränderungen - etwa im Ausbildungsablauf -  angegangen werden soll. Wenn bereits im Vorfeld die Frage aufkommt, ob dies überhaupt durchsetzbar ist, kann dies die Entwicklung eigener Vorstellungen blockieren.

Praxisbeispiel: Qualität der Ausbildung

Hat die JAV das Ziel, die Qualität der betrieblichen Ausbildung zu verbessern, ist die eigene Strategie in drei Schritten zu entwickeln. Das Vorgehen nach diesem Schema sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat geplant werden. Da sowohl Betriebsrat als auch Jugend- und Auszubildendenvertretung für die Angelegenheiten junger Arbeitnehmer und Auszubildender zuständig sind, verpflichtet das Betriebsverfassungsgesetz beide Gremien zum gemeinsamen Handeln. Der Betriebsrat hat eine besondere Verantwortung, da seine Erfahrungen und rechtlichen Kenntnisse in der Regel über die der JAV hinausgehen.
Geht es um die Qualität der Ausbildung kann die JAV dabei nach folgenden Frageschema vorgehen

1. Wie ist die Situation?

Zunächst hat eine Bestandsaufnahme zu erfolgen, wie die Qualität der Ausbildung im Betrieb derzeit einzuschätzen ist:

  • Wie sieht die Planung des Ausbildungsablaufes aus?
  • Liegt ein aktueller Ausbildungsplan vor?
  • Was sagt die Geschäftsführung verbindlich zu den aktuellen Planungen?
  • Welche Ursachen haben die Planungen des Betriebes?
  • Sind die geschilderten Gründe plausibel oder vorgeschoben?
  • Wie schätzen die Auszubildenden die Qualität der Ausbildung ein? Sehen sie Verbesserungsmöglichkeiten?

2. Was ist unser Ziel?

In dieser Phase hat die JAV zu überlegen, wie sie die jetzige Situation verändern will. Wichtig ist dabei auch die Einschätzung aus Sicht der Auszubildenden, wobei der Ausbildungsplan eine besondere Bedeutung hat. Fragen, die von der betrieblichen Situation abhängig sind, können sein:

  • Wie soll sich der Ausbildungsplan gestalten?
  • Ist die Ausbildung abwechslungsreich?
  • Werden die Ausbildungsziele erreicht?
  • Haben die Ausbilder ausreichend Zeit, das Wissen zu vermitteln?
  • Sind ausreichend Ausbildungsmittel vorhanden?


Diese Fragen können der JAV dazu dienen, eigene Forderungen zu entwickeln.

3. Wie können die Forderungen durchgesetzt werden?

Erst in dieser Phase beginnt die rechtliche Prüfung. Dies hat den Vorteil, dass die JAV zunächst überlegt, was an Veränderungen im Ausbildungsablauf angegangen werden soll. Wenn bereits im Vorfeld die Frage aufkommt, ob dies rechtlich durchsetzbar ist, blockieren sich JAV und Betriebsrat meist in der Entwicklung der eigenen Vorstellungen.

Die erarbeiteten Ziele müssen jetzt – im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber - hinterfragt werden. Dabei sind folgende Fragen wichtig:

  • Welche Gesetze gibt es, die weiterhelfen können?
  • Beinhalten Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Ausbildung?
  • Oder gibt es tarifliche Regelungen?
  • Unterstützen die Auszubildenden die JAV mit ihren Forderungen?
  • Wie kann die JAV ihre Argumentation aufbauen?
     

Inwiefern bringt die Verbesserung der Ausbildung Vorteile für den Arbeitgeber? Welche Argumente fallen den Jugend- und Auszubildendenvertretern ein? Wie wird sich der Arbeitgeber verhalten? Wie reagiert die JAV auf Gegenargumente?

Die rechtliche Situation ist für die JAV bei Fragen der Ausbildungsqualität von Vorteil: Der Betriebsrat kann über sein Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 BetrVG durchsetzen, dass ein verbindlicher und auf die betriebliche Situation angepasster Ausbildungsplan erstellt wird. So kann auch die Qualität der Ausbildung beeinflusst werden.

Marcus Schwarzbach, Kassel