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Ihr Rundblick zum Thema Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die rechtlichen Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Hier sind Rechte und Pflichten der Betriebsräte festgelegt. Das Ziel des BetrVG ist der gerechte Ausgleich zwischen der Macht des Unternehmens und des einzelnen Arbeitnehmers. Es überträgt ein Mitspracherecht der unternehmerischen Entscheidungen an die Interessenvertreter und Mitbestimmungsrechte für Maßnahmen zum Wohle der Belegschaft. Erfahren Sie mehr in unseren aktuellen Fachbeiträgen!
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Geheimhaltungspflicht: Über was muss der Betriebsrat schweigen?

Beteiligungsrechte einfach erklärt

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Betriebsverfassungsrecht Teil II
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