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Seit Mitte August 2021 lag der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf dem Tisch, jetzt hat der Bundesrat die neue Wahlordnung beschlossen. Damit sind wichtige Änderungen für die Betriebsratswahlen auf dem Weg. Was ist neu?
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Noch fehlt die Verkündung im Bundesgesetzblatt, aber dann ist es amtlich: Einige neue Regelungen der Wahlordnung werden umgesetzt. Am 08.10.2021 hat der Bundesrat die neue Wahlordnung beschlossen.
Zu den interessanten Aspekten für die kommenden Betriebsratswahlen gehört die Möglichkeit des Wahlvorstands, Sitzungen und Beschlussfassungen per Videokonferenz durchzuführen. Wann treten die Änderungen in Kraft? Sobald sie im Bundesgesetzblatt abgedruckt sind - das wird in Kürze der Fall sein.
Wahlordnung 2021: Kurzüberblick der Änderungen von A bis Z
► Alle Änderungen auf einen Klick:
Details zu den Änderungen haben wir für Sie in unserem Portal www.brwahl.de zusammengestellt:
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