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Das gehört in eine moderne Geschäftsordnung des Betriebsrats

Aktueller Regelungsbedarf für digitale Betriebsratssitzungen

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist die Geschäftsordnung des Betriebsrats in den Mittelpunkt gerückt. Diese ist Grundlage für Betriebsratssitzungen per Telefon- und Videokonferenz! Was muss drinstehen? Wir haben Eckpunkte einer modernen Geschäftsordnung des Betriebsrats für Sie zusammengetragen – inklusive eines aktuellen Beispiels zum Download!

Stand:  11.12.2022
Lesezeit:  04:00 min
Geschäftsordnung des Betriebsrat | © AdobeStock | Mangostar

Bisher hatte nicht jeder Betriebsrat eine Geschäftsordnung. Das kann sich nun ändern, denn in dieser muss festgelegt werden, wann eine Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz stattfinden kann. So steht es seit dem 18. Juni 2021 in § 30 Abs. 2 BetrVG – seitdem dasBetriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft ist.

Die Geschäftsordnung bringt Struktur in den Ablauf der BR-Arbeit.

Darum macht eine Geschäftsordnung Sinn

In § 36 BetrVG liest es sich so: „Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.“

Sinnvoll ist so eine Geschäftsordnung sowieso, denn sie regelt einheitlich alle Fragen der internen Organisation und bringt Struktur in den Ablauf der BR-Arbeit. Wichtig ist jetzt, dass auch Regelungen zur virtuellen Betriebsratssitzung in der Geschäftsordnung getroffen werden müssen.

Präsenzsitzungen haben nach dem Willen des Gesetzgebers Vorrang.

Voraussetzung für virtuelle Betriebsratssitzungen

Laut § 30 Abs. 2 BetrVG kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Gibt es keine Geschäftsordnung, kann auch keine digitale BR-Sitzung stattfinden. § 129 BetrVG, der dies seit März 2020 möglich machte, ist zum 30.06.2021 ausgelaufen. Alleinige Grundlage für virtuelle Betriebsratssitzungen ist nun § 30 BetrVG. Wichtig ist dabei, dass Präsenzsitzungen nach dem Willen des Gesetzgebers Vorrang haben. Dies muss in der Geschäftsordnung deutlich werden.

Neue Geschäftsordnung oder Aktualisierung: Wie funktioniert das?

Der Betriebsrat kann eine neue bzw. aktualisierte Geschäftsordnung jederzeit in einer BR-Sitzung beschließen. Achtung, falls in der bisherigen Geschäftsordnung andere Regelungen hierzu getroffen wurden! Damit sie gültig ist, muss die Mehrheit der gewählten Betriebsratsmitglieder zustimmen – nicht nur die Mehrheit der Anwesenden. Die Geschäftsordnung muss schriftlich festgehalten und vom Betriebsratsvorsitzenden unterzeichnet werden. Weil die Geschäftsordnung ein internes Dokument ist, muss sie nicht im Betrieb nicht bekannt gemacht werden. Jedes Mitglied des Betriebsrats bekommt eine Abschrift.

Themensammlung: Was steht drin?

Was in der Geschäftsordnung drinsteht, hängt vom Bedarf des Betriebsrats ab. Dort lassen sich z.B. die folgenden Punkte regeln:

  • Ort und Zeit der BR-Sitzung,
  • Regelung zur Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz,
  • Details zur Einladung zur Sitzung,
  • Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten.

Geregelt werden sollten auch Punkte, die regelmäßig zu Schwierigkeiten im Ablauf des Betriebsratsalltags und zu immer wiederkehrenden Fragen führen. Das bringt Ruhe in den BR-Alltag.

Die Geschäftsordnung liefert keinen Freifahrtschein!

Papier ist geduldig?

Auch wenn Papier bekanntermaßen geduldig ist: Die Geschäftsordnung liefert keinen Freifahrtschein! Von den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes darf darin nicht abgewichen werden. Der Betriebsrat darf auch nicht einseitig über Fragen bestimmen, die mit dem Arbeitgeber vereinbart werden müssen.

Wie kann eine moderne Geschäftsordnung aussehen? Unsere ifb-Experten haben aktuelle Eckpunkte für Sie zusammengetragen:

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