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Dienstreiseverbot? Nicht für den Betriebsrat!

Wir haben Betriebsräte von der Nordsee bis zum Alpenrand gefragt, wie es im Moment mit Dienstreisen bei Ihnen aussieht. Dabei kam eine Frage immer wieder auf: „Gilt das Dienstreiseverbot auch für uns als Betriebsrat?“ Grundsätzlich nein, lautet die einfache Antwort. Aber worauf müssen Betriebsräte in der Praxis achten?

Stand:  9.7.2020
Lesezeit:  01:45 min
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Leere Züge und wenig „echter“ Austausch – wegen des Corona-Shutdowns wurden fast alle Dienstreisen auf Eis gelegt. Auch Betriebsräte tauchten ab in die virtuelle Welt, Sitzungen gab es per Telefon oder Videokonferenz, statt Seminaren wurden Webinare gebucht.

Wichtig: Der Betriebsrat entscheidet selbst

Rund 12 Wochen später findet das öffentliche Leben wieder statt und in den Unternehmen steigt die Bereitschaft, die Mitarbeiter wieder auf eine Dienstreise zu schicken. Die Politik macht es vor: Außenminister Heiko Maas plant in dieser Woche erstmals seit der Corona-Krise wieder eine größere Dienstreise.

Trotzdem werden Betriebsräte in manchen Unternehmen aber offenbar weiter gebeten – oder aufgefordert! – auf Reisen zu verzichten. Muss das dringend benötigte Seminar also ausfallen? Einfache Antwort: Nein! Denn die Entscheidung darüber, ob Sie an einer Schulung teilnehmen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen als Betriebsrat.

Sich schlau zu machen ist wichtiger denn je

„Sie wollen ein Seminar besuchen, um angemessen reagieren zu können als Betriebsrat? Nein, das können wir zu Ihrer eigenen Sicherheit derzeit nicht gestatten. Sie wissen ja, das Dienstreiseverbot … Mit freundlichem Gruß, Ihr Arbeitgeber.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat auf diese Weise die Wissensquelle abschneiden will. Doch es ist ernst, denn tatsächlich nutzen manche Arbeitgeber die derzeitige Situation aus, um das Gremium möglichst klein zu halten.

Was die Arbeitgeber dabei nicht beachten: Es ist eine Milchmädchenrechnung, denn ein schlecht geschulter Betriebsrat geht zu Lasten der Beschäftigten und schadet dem ganzen Unternehmen!

Up to date sein: So gelingt die BR-Arbeit

Corona hat die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit massiv verändert. Plötzlich stehen Themen wie Arbeitszeit, Kurzarbeit, Sparmaßnahmen und Stellenabbau auf der Tagesordnung. Und in den Branchen, in denen es „brummt“, geht es um Überstunden, Überlastung, Datenschutz und Arbeitssicherheit. All das sind Themen, die ein Betriebsrat nicht auf die leichte Schulter nehmen darf.

Es gilt daher, schnell einen Corona-bezogenen Schulungsplan im Gremium aufzustellen. Der nächste Schritt ist dann die Umsetzung: Ob Seminar vor Ort, Schulung Inhouse oder mal ein Webinar als Fresh-up, das hängt von den jeweiligen Anforderungen ab.

Es geht um den Austausch

Die digitale Kommunikation kann vieles ersetzen — aber nicht den Kern der BR-Arbeit. Denn es gibt Aufgaben, da muss man sich einfach vor Ort austauschen, z.B. im Seminar! Gerade Betriebsräte stoßen mit Video und Telefon schnell an ihre Grenzen. Es macht einen enormen Unterschied, wenn man sich gegenübersitzt und auch von den Erfahrungen anderer Branchen profitieren kann. Also, los geht’s, Koffer packen!

 

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