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Maskenpflicht – nicht ohne Betriebsrat!

Überall begegnet uns in diesen Tagen das Thema Schutzmaske. Doch was gilt eigentlich im Unternehmen? Und hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht beim Tragen von Schutzmasken?

Stand:  5.6.2020
Lesezeit:  02:00 min
© Pixabay

Kaum etwas hat sich in der Corona-Pandemie so schnell gewandelt wie das Bild von Menschen mit Schutzmasken. Von Politikern gab es noch vor ein paar Tagen lediglich eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Jetzt werden sie in allen 16 Bundesländern Pflicht, meist beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Und was gilt in den Unternehmen?

 

Der Betriebsrat bestimmt mit

Beim Thema Schutzmaskenpflicht im Unternehmen greift das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG:

„Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb“ (…)

Wenn der Arbeitgeber also im Unternehmen das Tragen einer Schutzmaske anordnen will, muss er hierbei grundsätzlich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachten.

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Gefahren der Gesundheit schützen.

Initiative ergreifen

Der Betriebsrat kann auch die Initiative ergreifen und die Einführung von Schutzmaßnahmen, wie z.B. Hygieneregeln im Unternehmen, verlangen. Einfach ist dies vielleicht noch bei der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und dem Einhalten von Abstandsregeln.

Geht es um eine Initiative des Betriebsrats zum Tragen von Schutzmasken, sollte im Vorfeld auch das Gespräch mit den betroffenen Kollegen gesucht werden – sofern die Masken nicht sowieso schon aus Infektionsschutzgründen Pflicht sind. Es gilt dann abzuwägen, ob die Pflicht zur Maske tatsächlich Sinn macht. Einbeziehen sollte man bei dem Thema auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.

 

Atemschutzmaske vom Arbeitgeber?

Und wer stellt die Schutzmasken? Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Gefahren der Gesundheit schützen. Das ergibt sich bereits aus ihrer allgemeinen Fürsorgepflicht.

Ob Arbeitgeber allerdings auch Schutzmasken zur Verfügung stellen müssen, regelt sich nach der Pflicht zum Tragen der Maske bzw. der Art der Tätigkeit. Beispielsweise für Krankenhausmitarbeiter ist dies wegen der Infektionsgefahr selbstverständlich.

 

Was bringen Schutzmasken eigentlich?

Experten zufolge können eng anliegende Masken vor dem Einatmen keimbelasteter Luft schützen – zumindest teilweise. Das liegt daran, dass Tröpfchen nicht direkt auf Mund oder Nase gelangen. Auf der anderen Seite können Masken den spontanen, unbewussten Griff an Mund und Nase verhindern – und damit eine Infektion über die Hände.

Auch selbst genähte Masken erfüllen diesen Zweck. Wichtig ist, Stoffmasken regelmäßig bei mindestens 60 Grad zu waschen und Einmalmasken gut eingewickelt (z.B. in einem Taschentuch) im Restmüll zu entsorgen.

Bei der Maskenpflicht geht es aber besonders um den Fremdschutz: Das Risiko, eine andere Person durch Husten oder Niesen anzustecken, wird durch die Schutzmaske verringert.

 

Wie trägt man eine Schutzmaske?

Schutzmasken können leicht verrutschen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken. Das kann insbesondere bei den selbst genähten (dickeren) Stoffmasken eine Herausforderung sein, denn sie stören beim Sprechen und Atmen.

Wichtig: Vor dem Aufsetzen und nach dem Absetzen gründlich die Hände waschen!

Beispiel aus der Praxis: VW

Bei Volkswagen läuft die Fahrzeugproduktion schrittweise wieder hoch, nachdem die Produktion wegen der Corona-Krise in Deutschland seit März stillstand.

Das Unternehmen bereitet seine Mitarbeiter in einer speziellen Broschüre auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz vor – und darin auch auf das Tragen von Schutzmasken. Persönliche Schutzausrüstung wie Mundschutz soll an Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, an denen Mitarbeiter räumlich eng zusammenarbeiten (Distanz weniger als 1,5 Meter). Das Tragen der Schutzmasken wird zum Teil Pflicht bei VW.

Tipp: Wenn im Unternehmen während der Corona-Pandemie Schutzmasken getragen werden sollen, nicht vergessen, Hinweise zum richtigen Umgang mit den Masken bereitzustellen, z.B. auf Plakaten!

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