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Streit um die Bezahlung von Pflegekräften

Tarifverträge im Fokus

Pflegekräfte sollen besser bezahlt werden – diese Pläne gibt es nicht erst seit der Corona-Krise. Passiert ist bislang aber nichts. Jetzt nimmt die Diskussion wieder an Fahrt auf. Pflegeeinrichtungen sollen nach Tarif bezahlen, sonst bekommen sie kein Geld von der Pflegekasse. Was steckt hinter den Plänen?

Stand:  17.5.2021
Lesezeit:  01:00 min
© AdobeStock_pikselstock

Kaum eine Berufsgruppe steht seit Beginn der Corona-Pandemie so im Mittelpunkt wie die Pflegekräfte. Zu Beginn der Corona-Pandemie hagelte es Applaus und Dankbarkeit. Doch leider, und das ist die Kehrseite, kann man davon keine Miete bezahlen. Fakt ist: Die Arbeitsbedingungen sind schlecht. So wundert es nicht, dass in der Branche ein großer Fachkräftemangel herrscht. Schätzungen zufolge sind ca. 40.000 Stellen unbesetzt.

„Eine bessere Bezahlung ist auch eine Frage der Vernunft."

Eine Frage der Vernunft

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachte es auf den Punkt: Eine bessere Bezahlung sei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, „sondern auch eine Frage der Vernunft, um Fachkräfte zu sichern“. Sein ursprüngliches Ziel war ein flächendeckender Tarifvertrag in der Pflege. Mit diesen Plänen ist er an den Arbeitgebern gescheitert. Nun wird die Zeit knapp, denn vor der Bundestagswahl im Herbst lassen sich keine großen Sprünge in der Politik mehr machen.

Vorstoß aus dem Gesundheitsministerium

Aus dem Gesundheitsministerium kommt von Jens Spahn ein neuer Entwurf: Pflegeeinrichtungen sollen nach Tarif bezahlen, sonst bekommen sie kein Geld von der Pflegekasse. Hubertus Heil seinerseits konterte mit der Idee von einem Tariftreuepassus im Sozialgesetzbuch. So weit liegen die Kontrahenten damit am Ende gar nicht auseinander. Trotzdem: Die Gefahr ist groß, dass das Vorhaben im Wahlkampfgezerre scheitert.

Für die Pflegebranche zählt am Ende nur, dass etwas passiert. Beispiel Altenpflege: Von den rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Arbeitsministerium derzeit nur knapp die Hälfte Tariflohn. (CB)

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