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Ihr ifb-Team
Ihr Arbeitgeber argumentiert gerne mit Zahlen? Machen Sie sich als Betriebsrat selbst ein Bild von der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens. Finden Sie heraus, was hinter den Zahlen im Jahresabschluss steckt und lernen Sie die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Kennzahlen Ihres Unternehmens kennen. Mit wirtschaftlichem Grundwissen können Sie die Perspektive der Geschäftsleitung besser verstehen und kritisch hinterfragen!
All unsere Weiterbildungen gibt es auch als Inhouse-Firmenschulungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Maßgeschneiderte Seminare für Ihr Gremium – vor Ort oder online. In unseren Inhouse-Seminaren bestimmen Sie die Inhalte, die Zeit und den Ort Ihrer Weiterbildung! Wählen Sie aus unseren Themen-Vorschlägen oder kommen Sie mit eigenen Wünschen auf uns zu.
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Wir lassen uns vom TÜV Rheinland auf die Finger schauen – damit Sie sich bei unseren Weiterbildungen auf höchste Qualität verlassen können.
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Das ifb ist unabhängig und ideologiefrei. In unseren Seminaren konzentrieren wir uns voll auf die Inhalte, die Sie für Ihre Aufgabe als Interessenvertreter brauchen!
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Wirtschaftliche Grundkenntnisse bilden wie das rechtliche Basiswissen einen wichtigen Bestandteil Ihrer Weiterbildung als Betriebsrat. Denn Geld und Finanzen spielen eine zentrale Rolle im Betrieb und sind bei Entscheidungen des Arbeitgebers oft ausschlaggebend. Lernen Sie wichtige wirtschaftliche Fachbegriffe kennen und üben Sie, Kennzahlen zu analysieren: Grundwissen über Gewinn, Rendite oder Wachstum kann Ihnen in Verhandlungen mit der Geschäftsleitung weiterhelfen. Ob Sparmaßnahmen und Umstrukturierungen wirklich nötig sind – die Zahlen verraten es Ihnen. Könnten bei geplantem Stellenabbau oder einer Standortverlegung auch alternative Maßnahmen helfen? Mit wirtschaftlichem Know-how reden Sie als Betriebsrat kompetent mit und können Gegenvorschläge entwickeln. Eignen Sie sich deshalb als Betriebsrat Praxiswissen über wirtschaftliche Zusammenhänge und Themen wie Umsatz, Liquidität oder Bilanzkennzahlen an. Lassen Sie ihre Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht länger ungenutzt.