Kurzarbeit - Schutz der Wirtschaft in der Corona-Krise
Die konjunkturellen Herausforderungen haben sich aktuell durch die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) verstärkt. Die Koalition hat daher kurzfristig Coronavirus-Hilfen für Unternehmen beschlossen, um die Folgen für die Wirtschaft abzuschwächen.
„Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen,“ so steht es im Beschluss des Koalitionsausschusses.
Der Gesetzentwurf für das sogenannte "Arbeit-von-morgen-Gesetz" wurde um befristete Verordnungsermächtigungen ergänzt, mit denen die Bundesregierung kurzfristig auf die Unwägbarkeiten von COVID-19 reagieren kann. Dadurch können die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gesenkt und die Leistungen erweitert werden. Zudem kann die Bundesregierung jetzt auch den Bezug von Kurzarbeitergeld im Bereich der Leiharbeit ermöglichen.
Im Eilverfahren wurden die neuen Regelungen zur Ausweitung des Kurzarbeitergeldes durch den Bundestag und den Bundesrat gebracht.
Sonja Saffer
Juristin und Referentin, Seminarplanerin für den Bereich Umstrukturierung
Kurzarbeit aktuell
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Das sind die neuen befristeten Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld:
Der Bundestag hat am 07.05.2020 eine Reform des Elterngeldes verabschiedet. Die neuen Regelungen sollen Familien in der Corona-Krise schützen und das Elterngeld "krisenfest" machen, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Der Gesetzentwurf sieht auch in Bezug auf Kurzarbeit eine Neuerung vor: Während des Bezugs von Elterngeld soll das Kurzarbeitergeld (als Einkommensersatzleistung), welches die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, könnten werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.
Koalitionsausschuss gibt am 24.04.2020 Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bekannt. Für Arbeitnehmer, die mindestens 50 % weniger arbeiten erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 % des pauschalierten Netto-Entgelts, ab dem 7. Monat auf 80 %. Bei Haushalten mit Kindern erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 77 bzw. 87 %. Die Regelung gilt bis Ende 2020.
Ebenfalls bis zum Ende dieses Jahres werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bezug von Kurzarbeitergeld nun für alle Berufe verlängert.
10 Prozent-Schwelle: Betriebe sollen Kurzarbeitergeld jetzt nutzen können, wenn Aufträge aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen ausbleiben und mindestens 10 Prozent der Beschäftigten - statt wie bisher ein Drittel - vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden: Bislang sind Betriebe, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, verpflichtet, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit einzusetzen und mit den Arbeitsstunden ins Minus zu gehen. Mit den neuen Regelungen soll vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld vollständig oder teilweise auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet werden können.
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, sollen ihnen voll von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer: Auch für Leiharbeitnehmer soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können.
Verlängerung der Bezugsdauer: Wie bisher soll die Möglichkeit bestehen, dass die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von einem Jahr auf bis zu zwei Jahre verlängert wird.
Qualifizierung: Wo immer es geht, soll Kurzarbeitergeld mit Qualifizierung verbunden werden.
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Gesetz
Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
Weitere Infos der Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit Stichwort „Kurzarbeit“
Merkblatt - Kurzarbeitergeld
Formblatt „Anzeige über Arbeitsausfall“
Merkblatt - Kurzarbeitergeld online beantragen
Formblätter zum Antrag auf Kurzarbeitergeld
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
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