Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Als Betriebsrat einfach mal zum Helden werden

Veröffentlicht am 25.02.2022
Frau Rebekka Mertin
Kennen Sie das wesentliche Merkmal für Superhelden? Kleiner Tipp: Es ist nicht das Cape, nicht die Maske und es sind auch nicht unbezwingbare Kräfte, sondern: Superhelden retten Menschenleben. Und das können Sie als Betriebsrat mit Ihrem Engagement im Arbeits- und Gesundheitsschutz auch! Liest sich ein bisschen theatralisch, oder? Macht nichts, denn es ist die Wahrheit. Arbeitsschutz kann Leben retten – und ohne Betriebsräte geht im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie beim Thema Arbeitssicherheit gar nichts. Lesen Sie hier, was mit „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ gemeint ist, welche Gesetze die rechtliche Basis bilden und wie Sie als Betriebsrat aktiv werden können.
 

Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz, was ist Arbeitssicherheit?

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit bilden gemeinsam, neben dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), eine gesetzlich vorgeschriebene Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Jeder Arbeitgeber, egal ob er einen, 30, 500, 20.000 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, ist verpflichtet, seine Beschäftigten wirksam und nachhaltig vor Gesundheitsschäden, Unfällen und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Das gilt sowohl für vermeintlich „ungefährliche“ Schreibtischarbeitsplätze in Büros als auch für Arbeitsplätze mit einem offensichtlich hohen Unfallrisiko, wie z.B. Baustellen. Ein Ziel des Arbeitsschutzes ist daher auch die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Das umfasst nicht nur die Bereitstellung von sicheren Maschinen, sondern z.B. auch von ergonomisch gesunden Arbeitsplätzen. 

Wichtig!

Die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gelten auch für Home-Office-Arbeitsplätze!

Lange Zeit ging es beim Arbeitsschutz nur um die Vermeidung und Verhinderung von Arbeitsunfällen und körperlichen, also physischen Gefahren, wie sie z.B. durch das Heben und Tragen schwerer Lasten, den Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen drohen. In den letzten Jahren ist jedoch der Umgang mit den „unsichtbaren“ psychischen Belastungen , wie z.B. Stress, Zeitdruck oder Konflikten am Arbeitsplatz, vermehrt in den Fokus des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerückt. Prävention ist eines der Schlagworte: Es bedeutet, dass Gefahren, Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen am Arbeitsplatz noch vor ihrer Entstehung erkannt und verhindert werden sollen. 

Die rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die grundlegenden Gesetze, die den Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes bilden, sind: 

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    das die nationale Umsetzung einer europäischen Rahmenrichtlinie darstellt und allgemein gültige und unbestimmte Regelungen zum Arbeitsschutz und seiner Umsetzung in den Betrieben formuliert. 

  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
    das den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die dem Arbeitgeber UND dem Betriebsrat in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Unfallverhütung beraten und unterstützen. 

Die vagen Regeln und Ziele des Arbeitsschutzgesetzes bieten viel Spielraum für die Ausgestaltung in der betrieblichen Praxis. Sie werden durch zahlreiche staatlich erlassene Verordnungen (z.B. die Arbeitsstättenverordnung) und (branchenbezogene) Vorschriften der Unfallversicherungsträger (DGUV, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) konkretisiert, an vielen Stellen jedoch nicht endgültig geklärt. 

So gibt es neben den rechtlich bindenden Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften noch zahlreiche technische Regeln, Grundsätze und Normen, die unverbindlich sind. Von ihnen kann in der betrieblichen Praxis abgewichen werden, wenn andere Wege zu dem selben Maß an Sicherheit und Gesundheit an den jeweiligen Arbeitsplätzen führen. Befolgt der Arbeitgeber jedoch die unverbindlichen Regeln, kann er davon ausgehen, rechtssicher zu handeln.  

Tipp für die Praxis

Immer dort, wo es einen Spielraum in der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes in Ihrer betrieblichen Praxis gibt, sind Sie als Betriebsrat gefragt. Hier bestimmen Sie mit. Und das ist noch lange nicht alles, was Sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu melden haben.