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Ihr ifb-Team
Wie schön wäre es, jeden Tag gerne zur Arbeit zu kommen. Motiviert, leistungsbereit und gewillt, Höchstleistungen zu erbringen. Aufgehoben in einem Team, in dem das Miteinander lebt und verantwortlich für Aufgaben, die wirklich Spaß machen. Das Ganze begleitet von einer Führungskraft, die wirklich jeden gleichermaßen versteht, fördert und fordert und bei der man sich einfach nur anlehnen will. Und das Umfeld: hell, leise und ergonomisch – plus die tollste Kantine …?
Jetzt wollen Sie hier lesen, wo es das gibt bzw. wie das geht, was Sie als Betriebsrat oder Interessenvertreter leisten können, um da hinzukommen? Wir können Sie mit Tipps und Infos unterstützen, dass Sie Schritt für Schritt mit dem Unternehmen in Richtung gesunde Organisation kommen. Wir haben die Betriebliche Gesundheit für Sie mal genauer unter die Lupe genommen und sind uns einig: Das Thema ist vielfältig, macht Spaß und kommt richtig gut an!
Das betriebliche Gesundheitsmanagement beinhaltet Einzelmaßnahmen, die die Gesundheit der Beschäftigten fördern sollen – geht aber darüber hinaus und bezieht unter anderem auch Personalabteilung, Arbeitsschutz, Betriebsarzt und weitere Akteure mit ein. Es ist ein Aufgabenbereich, der als eine Art Kür verstanden werden kann, das aber keinesfalls ist. Hier finden die wichtigen Investitionen in die Gesundheit, das Miteinander und das Wohlergehen der Beschäftigten statt und Sie als Betriebsrat können sich positionieren. Und das macht Spaß, denn Gesundheitsmanagement ist bunt und vielseitig.
Sowohl Einzelaktionen als auch die strategische Ausrichtung lassen in Kommunikation und Ausführung Freiräume für Kreativität und Ansprache. Hier können Sie als Interessenvertreter Vorbild sein und endlich das Thema Gesundheit begleiten und voranbringen.
Werden Sie zum Gestalter und Ansprechpartner im Betrieb, wenn die Mitarbeiter erfahren, dass Sie an den Themen Arbeitsschutz, Stressprävention und psychische Gesundheit beteiligt sind und sich als Betriebsratsgremium für das Wohlbefinden der Kollegen einsetzen.
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Betriebliche Gesundheit ist ein Gemeinschaftsprojekt und braucht betriebliche Akteure sowie funktionierende Strukturen. Oft wird dazu ein Arbeitskreis (AK) Gesundheit gebildet. Hier werden alle wesentlichen Aktivitäten zum Gesundheitsmanagement koordiniert. Der Arbeitskreis ist ein Steuerungs-, Entscheidungs- und Koordinierungsgremium. Hier sollen Unternehmensleitung, Personalabteilung, Betriebsrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vertreten sein. Wenn vorhanden, ist es sinnvoll, die betriebliche Sozial- und Suchtberatung sowie die Kantine mit einzubeziehen. Es lohnt sich, einen Moderator sowie Protokollführer zu benennen. Wichtig: Der Arbeitskreis sollte ein gemeinsames Gesundheitsverständnis entwickeln, z.B. durch einen Kickoff oder Workshop, um sich einig über Auftrag und Ziele zu werden. Als Betriebsrat können Sie diesen Arbeitskreis als Projektlenkungsausschuss nutzen, um den Gesundheitsschutz langfristig im Interesse der Beschäftigten voranzubringen.
Haben Sie als Betriebsratsgremium ein Ziel zum Thema BGM? Wie ist Ihr „Ist-Zustand“ und wo wollen Sie zum Wohle Ihrer Kollegen im Betrieb hin?
Die Beteiligten brauchen ein Verständnis, was mit den Projekten/ Aktionen/Initiativen zum Thema Betriebliche Gesundheit erreicht werden soll. Wir unterscheiden zwischen weichen und harten Kriterien. Hier sollten Sie als Betriebsrat den Nutzen für das Unternehmen klar herausstellen.
Während weiche Kriterien schwer messbar sind, sind harte Kriterien leicht zu analysieren: Unfälle, Fehlzeiten, Fluktuation, Fälle von betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und Produktivitätseinbußen kosten Geld – und sorgen für Einsparungen, sobald sie sich verbessern. Die Zielsetzung sollte sich an Bedarf, Branche, Unternehmensgröße und Mitarbeiterstruktur ausrichten. So kann es ein Ziel sein, demografischen Veränderungen vorzubeugen. Der Arbeitgeber kann zusätzlich ein Interesse daran haben, seine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, um Fluktuation und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Fehlzeiten und Kosten
Gerade wenn es um Fehlzeiten und Kosten geht, haben Sie das Recht, diese Informationen vom Arbeitgeber einzufordern. Denn ohne ausreichende und rechtzeitige Informationen kann der Betriebsrat nicht aktiv werden. Das betriebsverfassungsrechtliche Informationsrecht kann immer eingefordert werden. Es umfasst z.B. monatliche Statistiken über die Krankenstände, Unfallstatistiken oder Fälle von betrieblichem Eingliederungsmanagement.
Prävention branchen- und betriebsabhängig fördern und Belastungen minimieren
Ein kleines Start-up mit jungen gesundheitsbewussten Mitarbeitern und einer flexiblen Tageseinteilung hat wohlmöglich andere Herausforderungen als ein produzierender Schichtbetrieb. Achten Sie als Betriebsrat darauf, dass die Maßnahmen zum Unternehmen und der Belegschaft, insbesondere zu deren Bedürfnissen passen.
Ein Sportkurs nach einer Achstundenschicht im produzierenden Gewerbe wird wohlmöglich weniger Anklang finden als eine „On the job-Schulung“ zum ergonomischen Heben und Tragen.
Gute Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation schaffen Gesundheit und Motivation
Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist eine Ihrer zentralen Aufgaben. Informations-, Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglichen das Mitgestalten und bieten einen großen Handlungsspielraum. Ziel, so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz, ist es, den Gesundheitsschutz und die menschengerecht gestaltete Arbeit sicherzustellen.
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Die WHO definiert Gesundheit als einen Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens – und nicht nur im Freisein von Krankheit oder Gebrechen. Was bedeutet das?
Gesundheit ist ein Bündnis aus körperlichen, seelischen und sozialen Anteilen und genau das macht das Handlungsfeld so vielseitig.
Betrachten Sie die Grafik des Ressourcenmodells. Schauen wir auf die körperlichen bzw. physischen Komponenten, können wir z.B. bei der Ernährung, Bewegung, Ergonomie oder Arbeitsplatzgestaltung ansetzen.
Bei seelischen bzw. psychischen Anteilen der Gesundheit betrachten wir Druck, Stress, Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation, Über- oder Unterforderung und vieles mehr.
Soziale Gesundheit ergibt sich aus dem Miteinander, der Kultur und Führung.
Und ganz eindeutig gibt es Schnittstellen! Sehen Sie das Optimum in der Mitte der drei Kreise? Hier stimmt dann einfach alles, da sind wir bei unserem Wunschbild eines Betriebs.
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Viele Schnittstellen gibt es auch bei den Akteuren und Zuständigkeiten.
Im BGM gibt es keine Einzelkämpfer, hier wird Zusammenarbeit betrieben, um etwas zu bewirken. Und: Hier darf über den Tellerrand geschaut und zu anderen Betrieben geschielt werden, denn in diesem Bereich kann man sich super vernetzen und von anderen lernen.
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