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Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben verschiedene arbeitsvertragliche Pflichten zu beachten. Das ergibt sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses und ist häufig nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt. Dabei können Pflichtverstöße unterschiedliche arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wurde bereits eine Pflicht verletzt, kommt ein „das habe ich so nicht gewusst“ möglicherweise zu spät. Nutzen Sie als Betriebsrat die Möglichkeit, die Kollegen an den richtigen Stellen sensibilisieren.
Hauptpflicht des Arbeitgebers: Vergütung
Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. In der Regel ist die Höhe des Gehalts im Arbeitsvertrag vereinbart oder ergibt sich aus einem einschlägigen Tarifvertrag. Das Gehalt muss pünktlich gezahlt sowie Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt werden. (Mehr zur Vergütung unter 04. Arbeitsvergütung).
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Unabhängig von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag hat der Arbeitgeber einige Nebenpflichten zu beachten. Hier ein paar Beispiele:
Was tun bei Pflichtverletzung(en)?
Erfüllt der Arbeitgeber seine Pflichten nicht (vollständig), kann der Arbeitnehmer die Erfüllung verlangen und notfalls seine Ansprüche beim Arbeitsgericht einklagen. Dies gilt bspw. für Entgeltzahlung, Zeugniserteilung oder Anbringung von Schutzvorrichtungen an Maschinen. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer sogar seine Arbeitsleistung zurückhalten (Vorsicht, nicht ohne Rücksprache mit einem Experten, z. B. einem Rechtsanwalt). Auch Schadensersatzansprüche sind denkbar.
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