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Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Wichtige arbeitsrechtliche Themen als Betriebsrat im Blick haben!

Veröffentlicht am 20.03.2023
Julia Friedrich
Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Das Besondere dabei: Die nötigen Regelungen stehen in vielen verschiedenen Gesetzen. Verschaffen Sie sich als Betriebsrat einen guten Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen. Oft hilft allein die Idee schon einen Schritt weiter, welches Gesetz zum konkreten Anliegen passen könnte. So können Sie Ihren Kollegen im Betrieb bei Fragen aus dem Arbeitsalltag schnell weiterhelfen.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten: Achtung, nicht alles steht im Arbeitsvertrag!

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben verschiedene arbeitsvertragliche Pflichten zu beachten. Das ergibt sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses und ist häufig nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt. Dabei können Pflichtverstöße unterschiedliche arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wurde bereits eine Pflicht verletzt, kommt ein „das habe ich so nicht gewusst“ möglicherweise zu spät. Nutzen Sie als Betriebsrat die Möglichkeit, die Kollegen an den richtigen Stellen sensibilisieren.

a) Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitgebers

Hauptpflicht des Arbeitgebers: Vergütung

Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. In der Regel ist die Höhe des Gehalts im Arbeitsvertrag vereinbart oder ergibt sich aus einem einschlägigen Tarifvertrag. Das Gehalt muss pünktlich gezahlt sowie Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt werden. (Mehr zur Vergütung unter 04. Arbeitsvergütung).

Nebenpflichten des Arbeitgebers

Unabhängig von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag hat der Arbeitgeber einige Nebenpflichten zu beachten. Hier ein paar Beispiele:

  • Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber insbesondere dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer bei der Arbeit Schutz für Leben und Gesundheit erfährt., z. B. muss er Diskriminierung, Mobbing oder sexuelle Belästigung sofort unterbinden.
  • Beschäftigungspflicht: Solange das Arbeitsverhältnis besteht, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, einen Arbeitnehmer entsprechend der Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu beschäftigen.
  • Schutz für eingebrachte Sachen: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, für die Sicherheit von Sachen zu sorgen, die die Arbeitnehmer berechtigterweise mit in den Betrieb bringen, dort ablegen oder unterstellen und während der Arbeitszeit nicht bewachen können (auch PKW).
  • Datenschutz: Es besteht generell die Pflicht zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Dazu gehört auch der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwertung und Weitergabe seiner persönlichen Daten.

Was tun bei Pflichtverletzung(en)?

Erfüllt der Arbeitgeber seine Pflichten nicht (vollständig), kann der Arbeitnehmer die Erfüllung verlangen und notfalls seine Ansprüche beim Arbeitsgericht einklagen. Dies gilt bspw. für Entgeltzahlung, Zeugniserteilung oder Anbringung von Schutzvorrichtungen an Maschinen. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer sogar seine Arbeitsleistung zurückhalten (Vorsicht, nicht ohne Rücksprache mit einem Experten, z. B. einem Rechtsanwalt). Auch Schadensersatzansprüche sind denkbar.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Lexikon:

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Haftung (Arbeitgeber)

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