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Rolle und Aufgaben als Ersatzmitglied im Betriebsrat

So finden sie Ihren Platz im Gremium!

Veröffentlicht am 28.12.2021
Anna Hackner | ifb
„Dann eben „nur“ Ersatzmitglied,“ so ist sicher oft die erste enttäuschte Reaktion nach der Betriebsratswahl, wenn ein Wahlbewerber keinen festen Platz im Betriebsratsgremium gewinnen konnte. Mit etwas Abstand folgt vielleicht Erleichterung, dass nun die Verantwortung nicht in erster Linie auf den eigenen Schultern lastet. Doch dann flattert eine Ladung zur Betriebsratssitzung nach der anderen ins Postfach und es tauchen die ersten Fragen auf. Lesen Sie hier, wann ein Ersatzmitglied zum Einsatz kommt, welche wichtige Rolle es als Nachrücker spielt und wie es klappt, im Gremium Fuß zu fassen.


 

Wann kommt ein Ersatzmitglied im Betriebsrat zum Einsatz?

Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind auf den ersten Blick eindeutig: Sobald ein Betriebsratsmitglied dauerhaft oder vorübergehend ausscheidet, rückt ein Ersatzmitglied nach (vgl. § 25 Abs. 1 BetrVG). Dies geschieht ohne weitere Voraussetzungen automatisch und ist sogar unabhängig davon, ob das nachgerückte Mitglied selbst davon Kenntnis hat. Ab diesem Moment ist es Betriebsratsmitglied mit allen Rechten und Pflichten.

Hierzu ein Beispiel: Ein festes Betriebsratsmitglied eines Gremiums hat vom 02. Februar bis zum 09. Februar Urlaub. Wenn am 04. Februar die regelmäßige Betriebsratssitzung stattfindet, wann rückt das Ersatzmitglied nach? Nicht etwa erst am Tag der Betriebsratssitzung, sondern direkt ab Urlaubsbeginn am 02. Februar – auch wenn es erst später mit der Ladung zur Betriebsratssitzung von der Verhinderung des Betriebsratsmitglieds erfährt.

Unser Tipp:

Die Ersatzmitglieder sollten beim Gremium nach dem Urlaubsplan bzw. absehbaren längeren Abwesenheiten der Stammmannschaft fragen, damit sie einplanen können, wann sie mit ihrem Einsatz rechnen können.

Genaueres zu den Regeln und Sonderregelungen in Verhinderungsfällen ständiger Mitglieder und dem Einsatz von Ersatzmitgliedern lesen Sie im Leitfaden "Rechte als Ersatzmitglied im Betriebsrat".

Rückt ein Ersatzmitglied auch in die Rolle des Betriebsratsvorsitzenden nach?

Was passiert, wenn der Betriebsratsvorsitzende im Urlaub ist? Nimmt das Ersatzmitglied als Nachrücker dann auch seine Position ein und muss plötzlich die Sitzung leiten? Klare Antwort: Nein. Das übernimmt der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, der in der ersten, sogenannten konstituierenden Sitzung des Gremiums gewählt wurde. Das Ersatzmitglied rückt als ordentliches Mitglied nach, nicht auch in die Funktion des konkreten verhinderten Betriebsratsmitglieds (sog. „gespaltene Stellvertretung“).

Um Betriebsratstätigkeiten qualifiziert ausführen zu können, braucht es für die Zeit des Einsatzes alle erforderlichen Informationen. Eine regelmäßige, vorsorgliche Information steht auch einem häufig an Sitzungen teilnehmendem Ersatzmitglied nicht zu, weil es nur während der Zeit des Nachrückens als Betriebsratsmitglied zu behandeln ist. Währenddessen sind aber alle erforderlichen Informationen zu gewähren. So ist z.B. der Zugang auf den Server zu ermöglichen, auf dem alle Informationen liegen, die für die Themen benötigt werden, bei denen das Ersatzmitglied mitdiskutiert und entscheidet. Mehr dazu im Leitfaden "Informationsrechte für Ersatzmitglieder".

Ersatzmitglieder spielen eine wichtige Rolle für die Beschlussfähigkeit

Ersatzmitglieder sind wichtig. Sie halten die Anzahl der Gremiumsmitglieder konstant und gewährleisten so die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats. Denn nur, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, ist der Betriebsrat beschlussfähig (vgl. § 33 BetrVG). Außerdem bringen sie neue Blickwinkel und frischen Wind mit ins Gremium. Das gilt besonders, wenn sie aus einer noch nicht im Gremium vertretenen Abteilung kommen.

Ganz wichtig ist auch, dass nicht die relativ neue Möglichkeit der digitalen Sitzung den § 25 BetrVG aushebeln darf. Manche Gremien glauben, dass z.B. Kollegen im Home-Office oder im Außendienst nun immer digital an der BR-Sitzung teilnehmen dürfen und somit kein Ersatzmitglied geladen werden muss. Das ist wegen des Vorrangs der Präsenzsitzung falsch.

Finden Sie als Ersatzmitglied Ihren Platz im Gremium

Abnicken oder nachfragen? Als Ersatzmitglied im Betriebsrat aktiv mitentscheiden

Seit Ihrer letzten Teilnahme an einer Betriebsrats-sitzung ist einige Zeit verstrichen. Nun rücken Sie für ein verhindertes Mitglied nach. Auf der Tagesordnung stehen eine Einstellung und eine Kündigung. Die „ordentlichen“ Betriebsratskollegen sind ein eingespieltes Team und für sie ist alles klar. Deshalb möchten sie die Themen schnell abhaken.

Was machen Sie als Ersatzmitglied, wenn Sie noch Fragen zu den Hintergründen haben? Einfach die Hand heben oder sich enthalten? Einfach darauf vertrauen, dass die Kollegen schon wissen, was sie tun und so abstimmen wie die Mehrheit? Das klingt nach dem Weg des geringsten Widerstandes, kann jedoch kaum die Lösung sein.

Ihre Stimme hat als nachgerücktes Ersatzmitglied das gleiche Gewicht, wie die jedes anderen Mitglieds. Sie sind kraft Gesetzes in diesem Moment festes BR-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Sie tragen die gleiche Verantwortung und haben deshalb auch einen Informationsanspruch. Trauen Sie sich daher als nachgerücktes Ersatzmitglied unbedingt, Ihre Fragen zu stellen. Nur so können Sie Ihren gesetzlichen Auftrag, die (berechtigten) Interessen der Mitarbeiter zu vertreten, kompetent erfüllen.

Achtung:

Eine Enthaltung wirkt wie ein Nein!

 

Manche BR-Mitglieder denken, wenn sie sich enthalten, verhalten sie sich neutral, ohne großen Einfluss zu nehmen. Tatsächlich verlangt das Gesetz aber die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Daraus wird abgeleitet, dass sich eine Enthaltung wie eine Nein-Stimme auswirkt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Für eine Enthaltung sollte sich ein BR-Mitglied also nur in dem Bewusstsein entscheiden, dass sich seine Stimme wie eine Ablehnung auswirkt, nicht in dem Glauben, sich neutral zu verhalten.

Unser Tipp:

Gezielt Fragen stellen – am besten schon vor der Sitzung!

 

Gerade als Ersatzmitglied erhalten Sie regelmäßig erst etwas später als die Kollegen die Tagesordnung. Sobald Sie diese einsehen können, gehen Sie auf den Vorsitzenden oder ein BR-Mitglied Ihres Vertrauens zu und fragen Sie nach:

  • Was ist bisher passiert?
  • In welchem Protokoll steht schon etwas zu dem Thema und wie bekomme ich Zugriff auf dieses Protokoll?
  • Gibt es Hintergründe, die ich kennen sollte?

Prinzipiell haben Sie ab dem Moment des Nachrückens ein Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats, um sich alle nötigen Informationen zu beschaffen. Mehr dazu finden Sie im Leitfaden "Informationsrechte für Ersatzmitglieder".

Sollte vor der Sitzung keine Zeit sein, fragen Sie in der Sitzung. Sie sind hier mit den Kollegen auf Augenhöhe und ein etwaiges Augenrollen der zielstrebigen Kollegen braucht kein BR-Mitglied zu fürchten. Manchmal ist es wertvoll, wenn eine Rückfrage nochmal das gesamte Gremium zum Nachdenken bringt. Vielleicht wird sogar ein Fehler aufgedeckt, der ohne Ihre Frage niemandem aufgefallen wäre. Es besteht Sitzungszwang, weil sich jedes Gremiumsmitglied in der Sitzung im Austausch mit den anderen eine Meinung bilden und eine individuelle Entscheidung treffen können soll. Es steht Ihnen zu, Ihre Fragen zu stellen. Tun Sie es und seien Sie mittendrin statt nur dabei.

Langfristig für gute Lösungen sorgen, Tandempartner finden

Im Laufe der Amtsperiode kristallisiert sich nach und nach heraus, wie Sie und die Kollegen am besten im Gremium zusammenarbeiten. Kommunikation und Verständnis füreinander sind die halbe Miete. Sprechen Sie aktiv an, wie es Ihnen als Ersatzmitglied geht und was in Ihrer Situation die besonderen Herausforderungen sind. Suchen Sie sich vielleicht einen Tandempartner, zu dem Sie einen guten Draht haben und vereinbaren Sie, dass Sie im Falle des Nachrückens kurz vor der Sitzung persönlich sprechen.

Eigenverantwortung ist gefragt

Manch ein Vorsitzender hat eine Vielzahl von Aufgaben zu koordinieren. Er hat vielleicht nicht immer präsent, welches Betriebsratsmitglied oder Ersatzmitglied bei welcher Sitzung dabei war und ob alle schon über die entscheidenden Informationen verfügen. Er wird daher nicht bei jedem Tagesordnungspunkt nochmal einen Sachverhalt für alle von A bis Z erläutern. Hier ist Eigenverantwortung derer gefragt, die nicht von Anfang an dabei waren. Sorgen Sie für sich und dafür, dass die Kollegen sich in Ihre Situation hineinversetzen können. Wenn Sie regelmäßig eigeninitiativ vorgehen, werden Sie von Einsatz zu Einsatz sicherer in Ihrem Auftreten und in der gesamten Ausführung Ihres Amtes und die Integration in die Stammmannschaft gelingt.

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