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Ihr ifb-Team
JAV – das steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie nimmt in einem Betrieb die besonderen Interessen aller jugendlichen Arbeitnehmer bis 18 Jahre und den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten wahr. Zur Berufsausbildung beschäftigt sind v.a. die Auszubildenden, aber auch (duale) Studenten, Praktikanten und Volontäre.
Die JAV kann Rahmenbedingungen rund um die Ausbildung im Betrieb setzen – ob es um die Übernahme, neue Ausbildungsplätze oder die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen geht.
Weil …
Eine JAV kann und sollte grundsätzlich in jedem Betrieb gegründet werden, in dem die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
Zwar geht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) grundsätzlich davon aus, dass in jedem Betrieb, in dem die Voraussetzungen gegeben sind, auch eine JAV existieren muss. Letztlich kann jedoch niemand dazu gezwungen werden. Es hängt also insbesondere auch von Deinem Engagement ab. Wenn Du der Meinung bist, eine JAV fehlt noch in eurem Betrieb, dann trommle andere Jugendliche und Azubis zusammen und setzt Euch gemeinsam beim Betriebsrat für die Gründung ein.
Wenn eine JAV neu gegründet wird, gibt es keinen fest vorgeschriebenen Wahltermin. Die JAV-Wahl kann also jederzeit stattfinden, sobald die Voraussetzungen für eine Gründung (s.o.) gegeben sind.
Nach der Gründung der JAV findet die Wahl dann grundsätzlich alle 2 Jahre statt. Und zwar immer in den geraden Jahren vom 1. Oktober bis zum 30. November. Für die Fußball-Fans: In jedem Jahr, in dem EM oder WM ist, ist auch JAV-Wahl. Dieser Wahlzeitraum gilt für jeden Betrieb in ganz Deutschland.
Super wäre es, wenn die Initiative für eine JAV-Gründung von den Jugendlichen bzw. Auszubildenden selbst ausgeht. Gleichzeitig heißt das nämlich, dass die Chancen gut stehen, dass es auch tatsächlich eine JAV geben kann.
Rein formal gibt den offiziellen Startschuss der Betriebsrat. Er muss drei Leute benennen, die für die Organisation und Durchführung der JAV-Wahl verantwortlich sind. Man nennt dieses Gremium Wahlvorstand.