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Als Betriebsrat Personalgespräche souverän begleiten

Eine wertvolle Unterstützung für Kollegen

Veröffentlicht am 05.01.2022
Barbara Vierthaler
Barbara Vierthaler
Wurden Sie als Betriebsrat schon einmal kurzfristig zu einem Personalgespräch hinzugezogen? War Ihnen dabei sofort klar, was von Ihnen erwartet wird und welche Aufgaben Sie in diesem Gespräch übernehmen sollen? Worauf sollten Sie als Betriebsrat in einem Personalgespräch achten, damit Sie für Ihren Kollegen eine wertvolle Unterstützung sind? Und wann dürfen Sie überhaupt dabei sein?

 

Anspruch auf Teilnahme

Arbeitnehmer haben keinen generellen Anspruch darauf, ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens zu bestimmten Gesprächen mit dem Arbeitgeber hinzuzuziehen. Möglich (und rechtlich durchsetzbar) ist dies, wenn es im Personalgespräch z. B. um folgende Themen geht: 

  • Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs, 
  • Änderung der Tätigkeit, die ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich macht, 
  • Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, 
  • Beurteilung der beruflichen Leistungen sowie die Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung, 
  • Einsicht in die Personalakte

Rechtsgrundlagen: §§ 81, 82, 84 BetrVG

Lexikon

Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Das schnelle Nachschlagewerk für betriebliche Interessenvertreter

Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.

In unserem Lexikon für Betriebsräte finden Sie daher immer aktuell alle wichtigen Begriffe rund um Ihr Ehrenamt kurz und leicht verständlich erklärt. Hier warten über 300 Stichwörter zum Nachschlagen auf Sie, von A wie Akkordlohn bis Z wie Zulagen.

Erfahrungsgemäß können die gesetzlich definierten Themen und die in einem Personalgespräch zu behandelnden Themen jedoch sehr weit gefasst werden. So ist es bei den meisten Arbeitgebern üblich, dass ein Arbeitnehmer praktisch zu jeder Art von Personalgespräch ein Betriebsratsmitglied zur Unterstützung mitbringen kann – unabhängig davon, wer das Personalgespräch initiiert.

Als Betriebsrat müssen Sie sich darauf einstellen, dass sich die Arbeitnehmer das jeweilige Betriebsratsmitglied aussuchen können, das sie bei Ihrem jeweiligen Personalgespräch als Begleitung an der Seite haben wollen. Die Begleitung Ihrer Kollegen zum Personalgespräch gehört zu Ihren gesetzlich definierten Aufgaben als Betriebsrat. 
 

Wichtig: 

Sie müssen über alles, was gesprochen wird, unbedingtes Stillschweigen bewahren – auch gegenüber Ihren Betriebsratskollegen!

Unser Seminartipp

Welche Rolle nehmen Sie als Betriebsrat in Personalgesprächen ein?

Um Kollegen in Gesprächen kompetent unterstützen zu können ist es wichtig, dass Sie als Betriebsrat mit dem richtigen Rollenverständnis in das Gespräch gehen. Denn worauf es ankommt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Geht es Ihnen im Einzelfall darum, dass Sie den betreffenden Kollegen als Fürsprecher, Moderator oder Mediator unterstützen? Oder dass sie ihn lediglich als Zeuge begleiten, für den Fall, dass im Nachgang Uneinigkeiten darüber entstehen, was gesprochen wurde? Das gilt es vorab zu klären. Unabhängig davon, welche Rolle Sie im jeweiligen Personalgespräch einnehmen möchten ist es wichtig, die Gesprächspartner rechtzeitig darüber aufzuklären, um falsche Erwartungen oder Irritationen zu vermeiden.

Worauf kommt es während des Personalgesprächs an?

Mit Blick auf Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber haben Sie als Betriebsrat während des Personalgesprächs das Recht, sich aktiv am Gespräch zu beteiligen. Sie können Fragen stellen, um zusätzliche Informationen zu erhalten und Bedenken oder Beweggründe herauszuarbeiten und anschließend passende Vorschläge formulieren. In allen Personalgesprächen ist es entscheidend, dass Sie mit Hilfe unterschiedlicher Kommunikationstechniken einen konstruktiven Gesprächsverlauf sicherstellen.

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