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Rund um die Rente

Das sollten Sie als Betriebsrat zum Thema Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung wissen

Im Zusammenhang mit der Rente gibt es bei einigen Themenfeldern Fragen, die es sich näher anzuschauen lohnt. Zum Beispiel, ob und wie der Arbeitgeber die Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge unterstützt (Betriebliche Altersversorgung)? Ob es die Möglichkeit gibt, die Arbeitszeit zum absehbaren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu reduzieren? Und wann man überhaupt in den Ruhestand gehen kann? Und es stellt sich natürlich die Frage, was Sie als Betriebsrat damit zu tun haben. 
 

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Altersteilzeitgesetz (ATZG). Sie richtet sich nach besonderen Voraussetzungen und dient dazu, rentennahen Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Job in den Ruhestand zu ermöglichen – bei gleichzeitiger Aufstockung des Gehalts durch den Arbeitgeber.  

Bei der Ausgestaltung der Altersteilzeit, also wie die Arbeitszeit in der Altersteilzeitphase verteilt wird, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Am weitesten verbreitet dürfte das sogenannte Blockmodell sein. Bei diesem arbeitet der Arbeitnehmer zunächst für die Hälfte der Altersteilzeitphase in Vollzeit weiter und ist für den zweiten Teil komplett freigestellt.  

Die Arbeitszeit kann über den Zeitraum der Altersteilzeitphase aber auch Schritt für Schritt reduziert werden.  

Auch gibt es bei der Altersteilzeit ein paar Dinge zu bedenken, die geregelt werden sollten, wie sich z.B. (längere) Krankheitsphasen auswirken. 

Für mehr Details lesen Sie unseren Beitrag zu „Altersteilzeit“ in unserem Betriebsratslexikon. 

Lexikon

Altersteilzeitarbeit

Das schnelle Nachschlagewerk für betriebliche Interessenvertreter

Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.

In unserem Lexikon für Betriebsräte finden Sie daher immer aktuell alle wichtigen Begriffe rund um Ihr Ehrenamt kurz und leicht verständlich erklärt. Hier warten über 300 Stichwörter zum Nachschlagen auf Sie, von A wie Akkordlohn bis Z wie Zulagen.

Unser Seminartipp

Betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung (geregelt im Gesetz zu Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG) ist eine der drei Säulen zur Altersvorsorge in Deutschland. 

Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, mindestens in Höhe von 1 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung, höchstens 4 %.  

Wie die betriebliche Altersversorgung umgesetzt wird (sog. Durchführungswege) kann unterschiedlich gehandhabt werden und liegt grundsätzlich in der Entscheidung des Arbeitgebers. Es gibt die Möglichkeit, dies über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zu machen.  

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des Beitrags zu leisten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Zuschusspflicht galt bisher nur für Verträge ab dem 01.01.2019, ab dem 01.01.2022 gilt die Verpflichtung auch für Verträge, die bis zum 31.12.2018 geschlossen worden sind.  

Im Detail ist die betriebliche Altersversorgung recht komplex und es gibt einiges zu beachten, z.B. wie sich ein eventueller Arbeitgeberwechsel auf eine bestehende Versorgungszusage auswirkt.  

Für weitere Details lesen Sie unseren Artikel zur "Betrieblichen Altersversorgung" in unserem Betriebsratslexikon. 

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Betriebliche Altersversorgung

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