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Neu im Amt der Vertrauensperson – und nun? Erste Schritte als Schwerbehindertenvertretung

So gelingt der erfolgreiche Start als SBV

Gisela Scholz
In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie als noch unerfahrene SBV Schritt für Schritt „ins Tun kommen“. Sie werden sehen: Wenn Sie sich an den Handlungsvorschlägen orientieren, erledigen sich viele Fragen wie von selbst; und Sie sind schon mittendrin in der SBV-Arbeit!

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten

Informieren Sie Ihre Führungskraft darüber, dass Sie zur Schwerbehindertenvertretung gewählt worden sind und zukünftig die notwendigen Aufgaben neben Ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben werden. Sie sollten auch gleich klären, wie zukünftig die Abmeldung erfolgen soll, wenn Sie als SBV tätig werden. 

SBV-Tipp!

Führen Sie von Anfang an ein „Buch über die SBV-Zeiten“. So können Sie zu einem späteren Zeitpunkt darlegen, dass sie eventuell aufgrund des Arbeitsanfalls in Ihrem SBV-Amt an anderer Stelle Entlastung benötigen.

Richten Sie sich ein: Ihre Grundausstattung für eine erfolgreiche SBV-Arbeit

Zum Start in das Amt als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie zunächst einmal Fachliteratur zum Nachschlagen für rechtliche Fragen. Dazu gehören jedenfalls: 

  • Gesetzestexte, allen voran 
    • die Sozialgesetzbücher (vor allem das SGB IX), 
    • die Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), 
    • die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO), 
    • die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO), 
    • das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und 
    • das Kündigungsschutzgesetz (KSchG); 
  • mindestens ein aktueller Kommentar zum SGB IX. Darin finden Sie geordnet nach den einzelnen Paragrafen genauere Erklärungen zu den Aussagen des Gesetzestextes. 

„Wer zahlt?“, werden Sie sich fragen: Der Arbeitgeber hat die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden erforderlichen Kosten zu tragen, § 179 Abs. 8 SGB IX. 

Zudem benötigen Sie einen Raum, der sich für vertrauliche Gespräche eignet, sowie einen abschließbaren Schrank (Datenschutz!), ein Telefon, Büromaterial, PC und Internetzugang. Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie im Gegensatz zum Betriebs- bzw. Personalrat keinen eigenen Anspruch, sondern nur ein Recht auf Mitbenutzung der Räume und sachlichen Mittel des Betriebs- bzw. Personalrats – außer, der Arbeitgeber stellt Ihnen dies freiwillig zur eigenen Verfügung. 

Für wen ist die SBV zuständig? Lassen Sie sich eine Kopie des Verzeichnisses schwerbehinderter Menschen vom Arbeitgeber aushändigen

Im Rahmen der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe muss der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung Abschriften der Verzeichnisse der bei ihm beschäftigten schwerbehinderten sowie diesen gleichgestellten behinderten Menschen aushändigen (§ 163 Abs. 2 SGB IX). Dieses Verzeichnis benötigt die SBV zur sachgerechten Erfüllung ihrer Aufgaben. 

Lexikon

Ausgleichsabgabe

Das schnelle Nachschlagewerk für betriebliche Interessenvertreter

Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.

In unserem Lexikon für Betriebsräte finden Sie daher immer aktuell alle wichtigen Begriffe rund um Ihr Ehrenamt kurz und leicht verständlich erklärt. Hier warten über 300 Stichwörter zum Nachschlagen auf Sie, von A wie Akkordlohn bis Z wie Zulagen.

Machen Sie sich als Schwerbehindertenvertretung bekannt!

Damit Sie als Schwerbehindertenvertretung die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen können, müssen Sie sich erst einmal selbst im Betrieb bzw. in der Dienststelle bekannt machen.

Stellen Sie sich vor!

Dazu gehört/gehören: 

  • Ein Aushang mit Bild und am besten auch persönlich, 
  • Die Beschreibung Ihres Tätigkeitsbereichs (Für wen sind Sie da? Für was sind Sie zuständig?) Anregungen finden Sie in unserem Leitfaden „Aufgaben einer SBV“. 
  • Informationen zur Erreichbarkeit (Wann und wie sind Sie zu erreichen? Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ort und Zeit Ihrer Sprechstunde). 

Wie machen Sie sich am besten bekannt?

Zum Beispiel durch: 

  • Aushänge am Schwarzen Brett und/oder im Intranet, 
  • Rundschreiben bzw. E-Mails an (alle) Mitarbeiter, 
  • einen Betriebsrundgang, 
  • Ihre Vorstellung auf der nächsten Betriebsversammlung und 
  • der Versammlung schwerbehinderter Menschen. 

ifb-Service!

Wir stellen Ihnen diverse Kommunikationshilfen kostenfrei zum Download zur Verfügung.  

Die ersten 10 Schritte ins SBV-Amt
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Türposter
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Türhänger
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SBV Smiley
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SBV Wandkalender 2023
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SBV-Tipp!

Richten Sie eine regelmäßige Sprechstunde ein! Legen Sie den Termin so, dass möglichst viele Ihrer Kollegen die Möglichkeit haben, in persönlichen Kontakt mit Ihnen zu treten. Denken Sie z.B. auch an Teilzeitkräfte. Und keine Angst vor der Sprechstunde! Sie müssen im Gespräch nicht gleich eine Lösung parat haben. Hören Sie zu, vereinbaren Sie Nachfolgetermine und versuchen Sie in der Zwischenzeit, eine Lösung für anstehende Probleme zu finden. 

Unser Seminartipp

Knüpfen Sie Kontakte zu internen und externen Partnern

Um eine schnelle und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollten Sie möglichst bald Kontakt zu Ihren internen und externen Partnern aufnehmen. Dazu gehören vor allem: 

  • der Betriebs-/Personalrat, 
  • der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, 
  • der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit, 
  • das Integrationsamt, 
  • die Bundesagentur für Arbeit und 
  • das Versorgungsamt. 

SBV-Tipp!

Wertvolles Informationsmaterial für Ihre SBV-Arbeit finden Sie oftmals auf der Homepage der jeweiligen Behörden zum kostenlosen Download. 

Unser Seminartipp