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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Informieren Sie Ihre Führungskraft darüber, dass Sie zur Schwerbehindertenvertretung gewählt worden sind und zukünftig die notwendigen Aufgaben neben Ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben werden. Sie sollten auch gleich klären, wie zukünftig die Abmeldung erfolgen soll, wenn Sie als SBV tätig werden.
Führen Sie von Anfang an ein „Buch über die SBV-Zeiten“. So können Sie zu einem späteren Zeitpunkt darlegen, dass sie eventuell aufgrund des Arbeitsanfalls in Ihrem SBV-Amt an anderer Stelle Entlastung benötigen.
Zum Start in das Amt als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie zunächst einmal Fachliteratur zum Nachschlagen für rechtliche Fragen. Dazu gehören jedenfalls:
„Wer zahlt?“, werden Sie sich fragen: Der Arbeitgeber hat die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden erforderlichen Kosten zu tragen, § 179 Abs. 8 SGB IX.
Zudem benötigen Sie einen Raum, der sich für vertrauliche Gespräche eignet, sowie einen abschließbaren Schrank (Datenschutz!), ein Telefon, Büromaterial, PC und Internetzugang. Als Schwerbehindertenvertretung haben Sie im Gegensatz zum Betriebs- bzw. Personalrat keinen eigenen Anspruch, sondern nur ein Recht auf Mitbenutzung der Räume und sachlichen Mittel des Betriebs- bzw. Personalrats – außer, der Arbeitgeber stellt Ihnen dies freiwillig zur eigenen Verfügung.
Im Rahmen der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe muss der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung Abschriften der Verzeichnisse der bei ihm beschäftigten schwerbehinderten sowie diesen gleichgestellten behinderten Menschen aushändigen (§ 163 Abs. 2 SGB IX). Dieses Verzeichnis benötigt die SBV zur sachgerechten Erfüllung ihrer Aufgaben.
Das schnelle Nachschlagewerk für betriebliche Interessenvertreter
Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.
In unserem Lexikon für Betriebsräte finden Sie daher immer aktuell alle wichtigen Begriffe rund um Ihr Ehrenamt kurz und leicht verständlich erklärt. Hier warten über 300 Stichwörter zum Nachschlagen auf Sie, von A wie Akkordlohn bis Z wie Zulagen.
Damit Sie als Schwerbehindertenvertretung die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen können, müssen Sie sich erst einmal selbst im Betrieb bzw. in der Dienststelle bekannt machen.
Dazu gehört/gehören:
Zum Beispiel durch:
Wir stellen Ihnen diverse Kommunikationshilfen kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Richten Sie eine regelmäßige Sprechstunde ein! Legen Sie den Termin so, dass möglichst viele Ihrer Kollegen die Möglichkeit haben, in persönlichen Kontakt mit Ihnen zu treten. Denken Sie z.B. auch an Teilzeitkräfte. Und keine Angst vor der Sprechstunde! Sie müssen im Gespräch nicht gleich eine Lösung parat haben. Hören Sie zu, vereinbaren Sie Nachfolgetermine und versuchen Sie in der Zwischenzeit, eine Lösung für anstehende Probleme zu finden.
Unser Seminartipp
Um eine schnelle und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollten Sie möglichst bald Kontakt zu Ihren internen und externen Partnern aufnehmen. Dazu gehören vor allem:
Wertvolles Informationsmaterial für Ihre SBV-Arbeit finden Sie oftmals auf der Homepage der jeweiligen Behörden zum kostenlosen Download.
Unser Seminartipp