Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Die SBV im öffentlichen Dienst

Wichtige Information für Vertrauenspersonen

Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Schwerbehindertenvertretung sind im SBV IX geregelt. Dabei ist es erst einmal unerheblich, ob die Vertrauensperson in der Privatwirtschaft („Betriebe“) oder in der öffentlichen Verwaltung („Dienststelle“) tätig ist. Und doch gibt es ein paar Unterschiede. Erfahren Sie mehr über die SBV im öffentlichen Dienst.

Gisela Scholz | ifb

Stand:  3.1.2024
Lesezeit:  01:30 min
SBV öffentlicher Dienst | © AdobeStock | vitor

Personalvertretung und Personalvertretungsrecht

Für die Schwerbehindertenvertretung im öffentlichen Dienst gibt es folgendes zu beachten: 

Im öffentlichen Dienst heißt die Interessenvertretung Personalvertretung; die rechtlichen Grundlagen werden im Personalvertretungsrecht des Bundes bzw. in den landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen geregelt. Diese Unterscheidung wird beispielsweise relevant bei § 179 Abs.3 SGB IX: Danach hat die Vertrauensperson (in der öffentlichen Verwaltung) die gleiche persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Personalrates. 

Tarifverträge 

Im öffentlichen Sektor wird das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen durch Tarifverträge des Bundes bzw. der Länder und Kommunen oder einzelner Sparten (z.B. im Gesundheitswesen) geregelt; wo keine Spezialregelungen vorliegen, greift das allgemeine Arbeitsrecht wie in der Privatwirtschaft. Tarifrechtliche Regelungen räumen den Beschäftigten oftmals weiterreichende Rechte (Urlaub, Zusatzversorgung) ein. 

Besondere Pflichten öffentlicher Arbeitgeber 

Im SGB IX werden öffentlichen Arbeitgebern in Einzelfällen besondere Pflichten auferlegt; so beispielsweise in § 165 SGB IX, wonach schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen sind, wenn ihnen nicht die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.  

Wichtig: Die Vielzahl der tariflichen und personalvertretungsrechtlichen Sonderregelungen machen es unmöglich, diese hier umfassend abzubilden. Die Informationen zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus der Privatwirtschaft können auch den Schwerbehindertenvertretern im öffentlichen Dienst helfen, ihre Arbeit rechtssicher zu erledigen.

SBV-Tipp!
Vertrauenspersonen aus dem öffentlichen Dienst sollten sich die für ihre Dienststelle einschlägigen Tarifverträge besorgen und diese im Hinblick auf Besonderheiten für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Arbeitnehmer und besondere Pflichten des Arbeitgebers in diesem Zusammenhang überprüfen. 

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

SBV

Prävention – wichtiger denn je für die Schwerbehindertenvertretung

Nicht abwarten, bis es irgendwo brennt, meint unser Referent Marcus Ulrich Dillmann. Wir sprachen mi ...
SBV

Schulungsanspruch der SBV

Die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung erfordert eine Menge fachliches Wissen, um behinderte ...
SBV

Wissen für die Schwerbehindertenvertretung: Das neue Teilhabeverfahren

Als Schwerbehindertenvertreter kennen Sie das: Eine Kollegin oder ein Kollege hat einen Reha-Antrag ...

Themen des Artikels

SBV

Seminare zum Thema:

Schwerbehindertenvertretung Teil I
SBV-Wissen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz
Schwerbehindertenvertretung Teil II