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Ihr ifb-Team
Für die Schwerbehindertenvertretung im öffentlichen Dienst gibt es folgendes zu beachten:
Die Vielzahl der tariflichen und personalvertretungsrechtlichen Sonderregelungen machen es unmöglich, diese hier umfassend abzubilden. Daher beschränken sich die Darstellungen auf die Regelungen in der Privatwirtschaft. Schwerbehindertenvertreter aus öffentlichen Verwaltungen werden regelmäßig mit den hier vorgestellten Informationen ihre Arbeit rechtssicher ausführen können.
Vertrauenspersonen aus dem öffentlichen Dienst sollten sich die für ihre Dienststelle einschlägigen Tarifverträge besorgen und diese im Hinblick auf Besonderheiten für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Arbeitnehmer und besondere Pflichten des Arbeitgebers in diesem Zusammenhang überprüfen.
Sie suchen den Austausch mit Gleichgesinnten? Dann ist unser Forum genau das Richtige für Sie! Tauschen Sie sich aus und erfahren Sie, was es Neues in der Welt der SBV gibt!
Hier haben wir für Sie eine Übersicht über alle wichtigen Urteile rund um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung zusammengestellt.