Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Insolvenzen: Das große Zittern vor der Pleitewelle?

Ein wichtiges Thema für jeden Betriebsrat

Veröffentlicht am 31.01.2022
Dominikus Zwink
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von der Flutkatastrophe an Rhein und Ahr betroffene Firmen endet am 30.04.2022. Bereits seit Mai 2022 sind die Insolvenz-Sonderegeln für von Corona betroffene Firmen schon wieder aufgehoben. Es gelten wieder die alten Regeln für Insolvenzanträge – die „Verschnaufpause“ ist vorbei. Gleichzeitig hält die unsichere wirtschaftliche Situation in vielen Branchen aber an. Was bedeutet das konkret – und welche Pleitewelle rollt da auf uns zu? Worauf Interessenvertreter jetzt achten müssen und warum auch Betriebsräte in florierenden Unternehmen wachsam sein sollten, beantworten wir im aktuellen Leitfaden zum Thema.
 

Ende der „Galgenfrist“

Gerieten Unternehmen wegen der Corona-Krise in finanzielle Schieflage, mussten sie trotzdem nicht Insolvenz anmelden. Diese Ausnahme galt seit dem Frühjahr 2020 – und ist schon Ende 2020 ausgelaufen; seitdem galt die Pflicht nur für Unternehmen, die keine anderen staatlichen Hilfen beantragt hatten oder noch auf diese warteten. Auch damit ist seit längerem Schluss: Seit dem 01. Mai 2021 gilt das normale Insolvenzrecht wieder. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, sofern der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder Hochwasser im Juli 2021 beruht, endet Ende April 2022. 

Ein großer Kritikpunkt war das Mitschleifen von „Zombieunternehmen“ 
Die Lockerungen waren unter Experten nicht überall beliebt. Ein großer Kritikpunkt war das Mitschleifen von „Zombieunternehmen“: Firmen, die schon vor Corona oder der Flutkatastrophe Probleme hatten und eigentlich nicht lebensfähig waren. 

Insolvenz: Aktuelle Rechtslage

Jetzt müssen Unternehmen wieder spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds einen Insolvenzantrag beim Gericht stellen. Zu den Insolvenzgründen gehören Zahlungsunfähigkeit und (drohende) Überschuldung. 

Viele bekannte Namen hat es bereits erwischt. Beispiel Mode: Bonita, Hallhuber, Esprit, Escada zählen dazu, viele gerieten bereits im ersten Lockdown 2020 in finanzielle Schieflage. Besonders betroffen waren und sind auch die Zulieferer der Automobilbranche. Während viele Autobauer gut bis sehr gut durch die Krise rutschten, traf es viele Zulieferer mit voller Wucht. Hintergrund ist – neben Corona – der Strukturwandel von den Verbrennungsmotoren hin zum Elektroantrieb. 

Droht weiterhin ein Pleite-Tsunami? 
Die Experten sind sich aktuell nicht einig, ob der „Pleite-Tsunami“ kommt oder nicht. In 2021 blieb die befürchtete Pleitewelle aus. 2022 rechnet der Kreditversicherer Euler Hermes mit einem moderaten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 9% auf ca. 16.300 Fälle Auch wenn es schwierig ist, die Zahl drohender Firmenpleiten exakt zu schätzen – Fakt ist: Im Jahr 2020 gab es laut Statistischem Bundesamt nur 15.841 gemeldete Insolvenzen. Das bedeutete ein Rückgang um 13,4 Prozent; also deutlich weniger als in einem „normalen“ Jahr. Das Hinauszögern und die anhaltende schwierige wirtschaftliche Lage könnten jetzt für höhere Zahlen sorgen. 

Besonders hoch ist die Insolvenzgefahrweiterhin in den Branchen, die bereits stark vom Lockdown betroffen waren, z.B. Gastgewerbe, Reisebranche und Teile des Einzelhandels. 

Oberstes Ziel: sichere Arbeitsplätze!

Was tun als Betriebsrat? 

Dem Wirtschaftsausschuss fällt in diesen Zeiten die besonders wichtige Rolle zu, Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung mit dem Arbeitgeber zu beraten. Wichtig ist, dass der Betriebsrat mit diesen Zahlen auch etwas anfangen kann. Denn eins ist klar: Oberstes Ziel sind sichere Arbeitsplätze! Hierbei ist Kreativität gefragt, eigene Ideen und natürlich Verhandlungsgeschick. Steht am Ende doch eine finanzielle Schieflage im Raum, können zumindest finanzielle Härten abgefedert werden. 

Und diese Gedanken müssen sich alle Betriebsräte machen! Denn neben der Corona-Krise sind es vor allem Strukturwandel und Digitalisierung, die für einen massiven Umbruch in den Unternehmen sorgen werden. Die kurz- und mittelfristige Liquiditäts-, Kapazitäts- und Personalplanung seines Unternehmens sollte deshalb jeder Betriebsrat im Blick haben. 

Neben dem Erkennen von drohenden betrieblichen Krisen ist Basiswissen über das Insolvenzverfahren, der Umgang mit Arbeitsentgelt und Insolvenzgeld, sowie Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz gefragt. 

Tipp!

Passgenaue Schulung sichern! 

Nutzen Sie als Interessenvertreter die Möglichkeit einer individuellen Schulungsberatung des ifb, um beim wichtigen Thema Insolvenz ein für Sie maßgeschneidertes Seminarangebot zu erhalten.
Sie erreichen die ifb-Experten telefonisch unter 08841 / 6112-370