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Insolvenz: Das große Zittern vor der Pleite

Ein wichtiges Thema für jeden Betriebsrat

Wenn der Pleitegeier kreist: Was tun als Betriebsrat? Worauf müssen Interessenvertreter bei drohender Insolvenz achten? Auch Betriebsräte in florierenden Unternehmen sollten wachsam sein! 

Dominikus Zwink | ifb

Stand:  18.2.2024
Lesezeit:  01:45 min

Insolvenz: Aktuelle Rechtslage 

Unternehmen müssen spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds einen Insolvenzantrag beim Gericht stellen. Zu den Insolvenzgründen gehören Zahlungsunfähigkeit und (drohende) Überschuldung.  

Insolvenz Betriebsrat | © Adobe | thodonal

Oberstes Ziel: sichere Arbeitsplätze! 

Dem Wirtschaftsausschuss fällt in diesen Zeiten die besonders wichtige Rolle zu, Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung mit dem Arbeitgeber zu beraten. Wichtig ist, dass der Betriebsrat mit diesen Zahlen auch etwas anfangen kann. Denn eins ist klar: Oberstes Ziel sind sichere Arbeitsplätze! Hierbei ist Kreativität gefragt, eigene Ideen und natürlich Verhandlungsgeschick. Steht am Ende doch eine finanzielle Schieflage im Raum, können zumindest finanzielle Härten abgefedert werden.  

Und diese Gedanken müssen sich alle Betriebsräte machen! Denn neben der Corona-Krise sind es vor allem Strukturwandel und Digitalisierung, die für einen massiven Umbruch in den Unternehmen sorgen werden. Die kurz- und mittelfristige Liquiditäts-, Kapazitäts- und Personalplanung seines Unternehmens sollte deshalb jeder Betriebsrat im Blick haben.  

Neben dem Erkennen von drohenden betrieblichen Krisen ist Basiswissen über das Insolvenzverfahren, der Umgang mit Arbeitsentgelt und Insolvenzgeld, sowie Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz gefragt.  

Video zum Thema  

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