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Wirtschaftliche Angelegenheiten gehören neben den personellen und sozialen Angelegenheiten zu den wichtigsten Aufgabenbereichen des Betriebsrats. „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ umfasst einen Themenbereich der Unternehmensführung und ist ein Begriff aus dem Betriebsverfassungsrecht. Entscheidungen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten werden immer vom Unternehmer getroffen, für den Betriebsrat ergeben sich aber einzelne Beteiligungsrechte. Im Einzelnen sind die wirtschaftlichen Angelegenheiten in den § 106 bis § 113 BetrVG geregelt.
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Auch ohne Wirtschaftsausschuss sind wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens ein wichtiges Thema für den Betriebsrat. Bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG ist der Betriebsrat vom Unternehmer umfassend zu informieren und muss diese Informationen in die Verhandlungen eines Interessenausgleichs oder möglichen Sozialplans mit einfließen lassen. Auch bei einer Unternehmensübernahme ist der Betriebsrat nach § 109a BetrVG zu beteiligen, wenn kein Wirtschaftsausschuss besteht.
Aber auch im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben nach § 80 BetrVG können wirtschaftliche Angelegenheiten für den Betriebsrat von großer Bedeutung sein. Zur Realisierung dieser Aufgaben ist der Betriebsrat nämlich vom Arbeitgeber ebenfalls rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Sind also zur Durchführung konkreter Aufgaben des Betriebsrats Informationen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten nötig, so hat auch der Betriebsrat ein Recht auf entsprechende Auskünfte. Im Gegensatz zum Wirtschaftsausschuss ist der Betriebsrat aber erst zu informieren, wenn der Unternehmer seine Entscheidungen bereits getroffen hat und der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte zu dieser Entscheidung ausüben möchte.
Zum Erhalt oder zur Erhöhung der im Betrieb vorhandenen Arbeitsplätze kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge machen und hat ein Recht darauf, dass diese Vorschläge gemeinsam beraten werden. Auch hier ist eine enge Verknüpfung mit wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht von der Hand zu weisen. Durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit kann beispielsweise den Interessen der Kunden besser entsprochen und damit der Marktanteil ausgebaut werden. Bei der Änderung von Arbeitsabläufen im Betrieb kann es zu einer Verstärkung der Kundenbindung kommen, weil sich die Qualität der Dienstleistung des Betriebs erhöht. Um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten, hat der Betriebsrat die Möglichkeit, sich an sachkundige Personen im Betrieb zu wenden, z. B. an den Controller. Außerdem braucht er Informationen zur wirtschaftlichen Situation, um einschätzen zu können, ob sich die vorgeschlagenen Maßnahmen auf den Betrieb und die Kollegen auswirken.
Die beste Beschäftigungssicherung ist ein gesundes Unternehmen, das wirtschaftlich stabil und zukunftsfähig ist. Für Sie als Betriebsrat ist es zur Wahrnehmung Ihrer zahlreichen gesetzlichen Aufgaben und Rechte wichtig, einschätzen zu können, worum es dem Unternehmer bei seinen Entscheidungen geht:
Werden Maßnahmen getroffen, die nur der Gewinnmaximierung dienen oder sind sie notwendig, um die Beschäftigung zu sichern?
Werden Investitionen für die Zukunft getroffen oder sind die Entscheidungen des Arbeitgebers zu kurz gedacht?
Hierfür ist es wichtig, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, sich eine eigene Meinung bilden und Aussagen des Arbeitgebers richtig einschätzen zu können. Nicht zuletzt müssen Sie als Mitglied im Betriebsrat die Unterlagen mit wichtigen wirtschaftlichen Informationen, wie z. B. den Jahresabschluss, nicht nur anfordern, sondern auch selbst auswerten und verstehen, um die unternehmerischen Zusammenhänge nachvollziehen und die Auswirkungen abschätzen zu können. Und keine Angst, die Zahlen sind kein Hexenwerk! Tasten Sie sich langsam ran und beginnen Sie in Ihrem Betriebsratsgremium einfach mit den wichtigsten Grundlagen.
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