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Der Wirtschaftsausschuss im Unternehmen

Einfach erklärt!

Veröffentlicht am 01.08.2022
Martina Wendt

Was ist ein Wirtschaftsausschuss?

Der Wirtschaftsausschuss hilft dem Betriebsrat dabei, wichtige Informationen über die Firma zu bekommen. Er informiert sich z. B. über den Gewinn und Verlust, den das Unternehmen gemacht hat. Diese Information gibt der Wirtschaftsausschuss dann an den Betriebsrat weiter. Der Betriebsrat kann dann überlegen, wie sich das auf die Kollegen auswirkt.

Wer bildet den Wirtschaftsausschuss?

Der Wirtschaftsausschuss wird vom Betriebsrat gebildet. Er sucht sich auch aus, wer im Wirtschaftsausschuss sein soll. Die Erlaubnis vom Arbeitgeber ist nicht nötig.

Wie groß ist der Wirtschaftsausschuss?

Im Wirtschaftsausschuss sitzen mindestens drei Personen. Es können aber bis zu sieben Personen Mitglied sein. Das macht Sinn, damit möglichst viel Wissen vorhanden ist. Das Besondere: Nicht jeder davon muss auch im Betriebsrat sein. Der Betriebsrat kann auch andere Mitarbeiter im der Firma fragen, ob sie Mitglied werden möchten.

Wer soll in den Wirtschaftsausschuss?

Der Betriebsrat bestimmt, wer in den Wirtschaftsausschuss kommt. Die Kandidaten sollten über wirtschaftliches Wissen verfügen. Sie können dazu aber auch Schulungen besuchen. Wichtiger ist aber, dass der Betriebsrat den Mitgliedern im Wirtschaftsausschuss vertrauen kann.

Was interessiert den Wirtschaftsausschuss?

Für den Betriebsrat ist das wichtigste, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten können. Der Wirtschaftsausschuss hilft ihm dabei und besorgt Informationen darüber, wie es dem Unternehmen wirtschaftlich geht. Er diskutiert mit dem Arbeitgeber verschiedene Dinge, wie z. B. wieviel Kredite das Unternehmen die nächsten Jahre braucht oder welche Produkte gut verkauft werden können. Die Informationen gibt er dann an den Betriebsrat weiter. Ohne Wirtschaftsausschuss hätte der Betriebsrat kein Recht auf diese Informationen.

Muss man einen Wirtschaftsausschuss bilden?

Ja, das ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Wenn im Unternehmen 101 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt sind, dann muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden.